Der Vaterschaftsurlaub für Beamte wird auf maximal drei Jahre verlängert.
Entsprechende Novellen zu den Gesetzen über Staatsbeamte und lokale Beamte billigte das zuständige Unterkomitee des parlamentarischen Ausschusses für Sicherheit und Verwaltung.
Derzeit dürfen sich weibliche Beamte für die Kindererziehung bis zu drei Jahre beurlauben lassen, männliche Beamte bis zu einem Jahr.
Die Novellen sehen auch vor, dass Menschen, die bei der Rettung anderer Menschen verletzt wurden, die Ehepartner oder Kinder solcher Menschen bei der Bewerbung um eine Stelle im öffentlichen Dienst Bonuspunkte in Höhe von drei bis fünf Prozent der Maximalpunktzahl erhalten.