Das Verfassungsgericht entscheidet am Donnerstag über die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Bestrafung des Ehebruchs.
Sollten mindestens sechs von neun Verfassungsrichtern die Bestimmung als verfassungswidrig bewerten, wird Ehebruch nicht mehr strafbar sein. Wer nach Oktober 2008 wegen dieses Vorwurfs endgültig verurteilt wurde, darf dann eine Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens beantragen.
Laut Artikel 241 Absatz 1 des Strafrechts Südkoreas kann man bei einem Ehebruch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden.
Das Verfassungsgericht hatte seit 1990 diese Regelung vier Mal für verfassungskonform befunden. Beim ersten Mal hatten lediglich drei Richter sie als verfassungswidrig eingestuft, 2008 hatten fünf Richter diese Meinung vertreten.