Die Gründungsgenehmigung für eine Stiftung für die Unterstützung von Opfern der Zwangsrekrutierung unter der japanischen Kolonialherrschaft soll laut einem Gerichtsurteil widerrufen werden.
Die Ernennung der Vorstandsmitglieder soll ebenfalls zurückgenommen werden, befand das Verwaltungsgericht in Seoul.
Damit urteilte das Gericht zugunsten der Kläger. Sechs Kläger, darunter ein Mitglied des Vorbereitungskomitees, hatten behauptet, dass die Ernennung der Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsminister ungültig sei.
Die Abstimmung über eine Ernennung der Vorstands durch die Regierung sei inmitten eines Krachs und Handgemenges erfolgt. Daher sei das Abstimmungsergebnis nicht zuverlässig und es habe verfahrensrechtliche Probleme gegeben. Die Ernennung des Vorstands und die Genehmigung der Gründung der Stiftung durch die Regierung aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses sei ungültig, hieß es im Urteilsspruch.
Die Gründung der Stiftung wurde seit 2012 angestrebt, um Projekte für Opfer der Zwangsrekrutierung und deren Angehörige durchzuführen. Die Regierung forderte, dass sie den Leiter und die Vorstandsmitglieder ernennen sollte, was für einen Konflikt mit dem Vorbereitungskomitee sorgte.