Das Verfassungsgericht hat die Regelung zur Bestrafung des Ehebruchs für verfassungswidrig erklärt.
Sieben der neun Verfassungsrichter vertraten die Ansicht, dass der Artikel 241 Absatz 1 des Strafrechts gegen die Verfassung verstößt. Mit der Entscheidung des Gerichtes verlor er ab sofort seine Gültigkeit.
Es sei nicht mehr überzeugend, dass das öffentliche Interesse, namentlich der Schutz der Ehe und die Pflicht zur Loyalität zwischen den Ehepartnern, durch die gesetzliche Regelung sichergestellt werden könne. Hingegen schränke das Gesetz das Grundrecht des Volkes wie das Recht auf die freie sexuelle Entscheidung übermäßig ein, so dass das Gesetz hinsichtlich seiner Vor- und Nachteile juristisch nicht mehr ausgewogen sei, so die Meinung der Mehrzahl der Verfassungsrichter.
Rund 5.000 Menschen, die seit dem 31. Oktober 2008 wegen des Verdachts zum Ehebruch angeklagt oder verurteilt wurden, werden von dem Urteil profitieren. Bislang konnte man in Südkorea bei einem Ehebruch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden.
Experten gehen davon aus, dass nun eher die Zahl von zivilrechtlichen Klagen gegen untreue Ehepartner im Bereich Haushalt zunehmen wird.