Immer mehr Prominente in der Unterhaltungsindustrie klagen vor Gericht wegen einer möglichen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Wegen fehlender Gesetzesbestimmungen dazu fallen jedoch die Urteile der Gerichte unterschiedlich aus.
U-Ie, Sängerin und Schauspielerin, reichte eine Entschädigungsklage gegen eine Klinik der orientalischen Medizin ein. Die Klinik habe ihr Foto ohne Genehmigung zu Werbezwecken verwendet und damit ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, hieß es in der Klageschrift.
Das Gericht in erster Instanz befand, dass dieses Recht als unabhängiges Eigentumsrecht anerkannt werden müsse. Die Klinik soll fünf Millionen Won oder 4.400 Dollar Entschädigung an die Klägerin zahlen, hieß es. Das Gericht in der Berufungsinstanz urteilte dagegen zuungunsten der Klägerin und hob damit das Urteil in der Vorinstanz auf.
Sänger Psy verlor ebenfalls eine Entschädigungsklage wegen einer ungenehmigten Nutzung seines Konterfeis für eine Puppe, die zu seinem großen Hit „Gangnam Style“ tanzt. Demgegenüber siegte Schauspielerin Kim Sun-a in einem Gerichtsverfahren gegen eine Klinik für plastische Chirurgie, die ihren Namen und ein Foto von ihr ohne Erlaubnis nutzte.