Ab diesem Jahr darf der Name des Stiefvaters oder der -mutter in die Schülerdaten der Schulen eingetragen werden.
Das Bildungsministerium wies in der den Erziehungsämtern verteilten Anweisung für Schülerdaten auf die entsprechende Verbesserung hin. Ziel sei der Schutz der Menschenrechte von Schülern.
Bei der Eintragung der Personalien der Eltern soll das Zeugnis über Familienbeziehungen zu Grunde gelegt werden. Notfalls kann jedoch die neue Ehepartnerin des Vaters oder der Partner der Mutter registriert werden. Sollten die Eltern geschieden sein, darf man den Namen des nicht im Haus wohnenden Elternteils streichen oder nicht angeben.
Der Schritt erfolgt auf Empfehlung der Kommission für Anti-Korruption und Bürgerrechte. Die Behörde riet letztes Jahr dem Bildungsministerium zu einer Korrektur, da bei der bisherigen Aufzeichnung von Schülerdaten unterschiedliche Familienformen nicht berücksichtigt würden.