Ein Gesetz, das im Sterben liegenden Patienten die freie Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen erlaubt, ist am Sonntag vollumfänglich in Kraft getreten.
Unter das Gesetz fallen Patienten von Krebs, Aids, chronischer Leberzirrhose und chronischer obstruktiver Lungenerkrankung im Endstadium.
Wer lebenserhaltende Maßnahmen verweigern will, muss zuvor eine als Advance Directives (AD) bezeichnete Absichtserklärung über den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen oder Pläne über lebensverlängernde Maßnahmen namens Physician Orders for Life-Sustaining Treatment (POLST) erstellen. Auch gesunde Menschen ab 19 Jahren können AD unterzeichnen.
Patienten, die lebensverlängernde Maßnahmen einstellen oder verschieben wollen, brauchen die Diagnosen ihres Arztes und eines Experten. Sollte keine Absichtserklärung in Form von AD oder POLST vorliegen und der Patient nicht in der Lage sein, seine Meinung zu äußern, kann der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen beschlossen werden, wenn mindestens zwei Angehörige die entsprechende Absicht des Patienten bestätigen.