Die Regierung hat verschärfte Auflagen für Wohnungskäufer beschlossen.
Die Änderung der entsprechenden Umsetzungsverordnung gelte bereits ab heute und betreffe den Kauf von Immobilien in Gebieten, die einer strengeren Regulierung unterliegen.
Das teilte das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport mit.
Käufer von Wohnungen und Häusern in den sogenannten Zonen für ein Spekulationsverbot und anderen von der Regierung gesondert ausgewiesenen Zonen müssen künftig stets einen Finanzierungsplan vorlegen. Dies gelte unabhängig vom Kaufpreis.
In dem Plan müsse dargelegt werden, wie die Mittel für den Kauf der Immobilie aufgetrieben werden und ob dafür auf Ersparnisse zurückgegriffen wird, Kredite aufgenommen oder Aktien verkauft werden.
Wer in den Spekulationsverbotszonen wie Seoul, Gwacheon und Sejong eine Immobilie kaufen will, muss neben dem Finanzierungsplan auch Kontobelege und Depotauszüge vorlegen.
Bislang war ein Finanzierungsplan nur beim Kauf von Immobilien im Wert von über 300 Millionen Won oder 270.000 Dollar gefordert worden.