Ab Samstag sind Einrichtungen von neun Arten, die wegen der Covid-19-Pandemie unter vorrangiger Kontrolle stehen, zur Erstellung elektronischer Besucherlisten verpflichtet.
Das teilte Son Young-rae von der für Covid-19 zuständigen Zentrale des Gesundheitsministeriums heute vor der Presse mit.
Die Pflicht galt früher für die Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko von zwölf Arten. Die Änderung erfolgt gemäß dem revidierten System zur sozialen Distanzierung, das ab Samstag gilt.
Zu den neun Einrichtungen zählen Bars, Karaoke-Räume, Konzerthallen ohne Sitzplätze und große Restaurants sowie Cafés mit einer Fläche von mehr als 150 Quadratmetern. Für Restaurants und Cafés, die neu in die entsprechende Liste aufgenommen wurden, wird eine einmonatige Gnadenfrist bis 6. Dezember gewährt.
Son fügte hinzu, dass nur unbedingt erforderliche persönliche Daten gesammelt würden. Diese würden verschlüsselt und verstreut gespeichert, die gespeicherten Daten würden nach vier Wochen automatisch gelöscht.
Elektronische Besucherlisten für die Kontaktnachverfolgung im Falle eines Covid-19-Ausbruchs wurden am 10. Juni eingeführt.