Ein südkoreanisches Gericht hat einen Haftbefehl gegen den Betreiber einer Kinderporno-Seite abgelehnt.
Das Bezirksgericht Seoul Zentral begründete die Entscheidung damit, dass der Betreiber der Seite "Welcome to Video" Son Jong-woo die Vorwürfe gegen ihn größtenteils gestanden habe. Es bestehe außerdem nur eine geringe Verdunkelungs- sowie Fluchtgefahr. Auch zeige er sich bei den laufenden Ermittlungen kooperativ.
Son war von seinem eigenen Vater angezeigt worden, weil er durch Straftaten erzielte Gewinne verheimlicht und im Mai Dokumente gefälscht haben soll, um die Auslieferung an die USA zu verhindern.
Der 24-Jährige war letztes Jahr von einem Berufungsgericht zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Im April hätte er freikommen sollen, blieb jedoch aufgrund eines Auslieferungsantrags der USA zunächst weiter in Gewahrsam.
Das Obergericht Seoul lehnte später eine Auslieferung ab, da dadurch die Ermittlungen in Südkorea behindert werden könnten und veranlasste Sons Freilassung.