Einwandererorganisationen wehren sich gegen ein Urteil der Nationalen Menschenrechtskommission in Bezug auf den Ausschluss eines Teils der Ausländer von den Corona-Hilfsgeldern der Regierung.
Die Kommission teilte die Meinung mit, dass die Entscheidung der Regierung keine Diskriminierung darstelle.
Mehrere Einwandererorganisationen äußerten am Dienstag in einer Stellungnahme tiefes Bedauern über die Entscheidung der Menschenrechtskommission. Es sei fraglich, nach welchen Kriterien der Empfängerkreis der Hilfsgelder auf einen Teil der Ausländer, darunter solche mit Daueraufenthaltserlaubnis oder Heiratsmigrantinnen oder -migranten, begrenzt worden sei.
Es sei ungerecht, dass zugelassene Gastarbeiter, die länger als solche Menschen in Südkorea lebten, oder Flüchtlinge mit formeller Aufenthaltserlaubnis keine Hilfsgelder erhalten könnten, betonten sie.
Die Kommission wies jüngst eine Petition zurück, in der verlangt wird, dass allen in Südkorea verweilenden Ausländern die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Hilfsgelder der Regierung gezahlt werden sollten. Zur Begründung hieß es, dass für die Zentralregierung anders als im Falle lokaler Regierungen kein ausreichender Grund für solche Zahlungen bestehe. Es liege im Ermessen der Regierung, den Empfängerkreis festzulegen. Die Kommission wolle jedoch auf die Notwendigkeit hinweisen, auch weitere Gruppen wie Flüchtlinge in den Kreis der Nutznießer aufzunehmen.