Ein Sonderermittlungsteam der Staatsanwaltschaft hat seine Ermittlungen zu verschiedenen Verdachtsfällen im Zusammenhang mit dem Untergang der Fähre Sewol im April 2014 abgeschlossen.
Das Team gab heute die endgültigen Ermittlungsergebnisse bekannt und beendete damit seinen 14-monatigen Einsatz.
Das Team bestätigte, dass die Führung der Küstenwache im Zuge der Rettungsarbeiten die Sorgfaltspflicht verletzt habe. Elf Menschen, darunter der frühere Küstenwachen-Chef Kim Seok-kyun, seien diesbezüglich im Februar letzten Jahres angeklagt worden. Das Urteil werde am 15. Februar erwartet.
In Bezug auf den Vorwurf der Behinderung der Aktivitäten eines Sonderuntersuchungsausschusses zum Sewol-Unglück gegen Regierungsbeamte habe die Staatsanwaltschaft bereits im vegangenen Mai neun Personen, darunter den früheren Stabschef im Paräsidialamt Lee Byung-kee, angeklagt.
Das Team stellte jedoch in den meisten Fällen fest, dass sich die Vorwürfe der Hinterbliebenen von Opfern und der Sonderkommission für Untersuchung sozialer Katastrophen nicht bestätigt hätten.
In Bezug auf die Untergangsursache hieß es, dass aufgrund des Verbots der Doppelbestrafung zusätzliche Ermittlungen nur begrenzt möglich gewesen seien, weil die Verantwortlichen wie der Kapitän bereits vor dem Obersten Gericht verurteilt worden seien.
Das Ermittlungsteam war im November 2019 ins Leben gerufen worden, um Untersuchungen zu 17 Verdachtsfällen durchzuführen.