Historische Belege für die Zugehörigkeit Dokdos zu KoreaStartseite > Dokdo gehört zu Korea > Historische Belege für die Zugehörigkeit Dokdos zu Korea

  • Jahr 512
  • Jahr 1454
  • Jahr 1625
  • Jahr 1693
  • Jahr 1694
  • Jahr 1695
  • Jahr 1696
  • Jahr 1770
  • Jahr 1870
  • Jahr 1877
  • Jahr 1900
  • Jahr 1905
  • Jahr 1906
  • Jahr 1946
  • Jahr 1951

Jahr 512

Unterwerfung von Usanguk

Usanguk (Ulleungdo und Dokdo) wurde im Jahr 512 von Ichan Isabu erobert und unter die Herrschaft des koreanischen Königreiches Shilla gebracht. Auf diese Weise wurden Ulleungdo und Dokdo koreanisches Territorium.

In Dongguk Munheon Bigo (Sammlung von Referenzdokumenten zu Korea, 1770) ist festgehalten, dass „Ulleung (Ulleungdo) und Usan (Dokdo) zu Usanguk gehören“.

Jahr 1454

Sejong Sillok Jiriji
Sejong Sillok JirijiIn Sejong Sillok Jiriji (geographischer Anhang zu den Annalen der Regierung von König Sejong, 1454) heißt es, dass Ulleungdo und Dokdo zu Uljin-Hyun (Präfektur Uljin) in der Provinz Gangwon-do gehören. Insbesondere steht darin geschrieben, dass „die beiden Inseln Usan (Dokdo) und Mureung (Ulleungdo) nicht weit voneinander entfernt sind, so dass sie an klaren Tagen deutlich zu sehen sind.“ Dokdo ist die einzige Insel, die von Ulleungdo aus bei klarem Wetter mit bloßem Auge zu sehen ist.

Jahr 1625

Zulassung für die Überfahrt nach Takeshima (Ulleungdo)
Das Edo-Shogunat erteilte den zum Tottori-Lehen (Präfektur Tottori) gehörenden Familien Ohya und Murakawa die Genehmigung für die Überfahrt nach Takeshima (Ulleungdo). Das Jahr, in dem die Durchfahrtserlaubnis erteilt wurde, soll entweder 1618 oder 1625 gewesen sein.

Jahr 1693

Entführung Ahn Yong-boks nach Japan
Die Koreaner Ahn Yong-bok und Park Eo-dun werden beim Fischen in den Gewässern von Ulleungdo von Matrosen der Familien Ohya und Murakawa nach Japan entführt. Dieses Ereignis bringt zwischen Korea und Japan einen territorialen Konflikt um Ulleungdo (Ulleungdo-Konflikt) zum Zünden.

Jahr 1694

Einführung eines Systems von Landinspektionen (Suto Jedo) für Ulleungdo
Als infolge des Ahn Yong-bok-Vorfalls ein Konflikt zwischen Korea und Japan um die Zugehörigkeit Ulleungdos ausbrach, entsandte die Regierung von Joseon einen regionalen Beamten Jang Han-sang nach Ulleungdo, um die Insel zu inspizieren und die dortigen Verhältnisse zu erkunden. Später wurden auf Empfehlung des ranghöchsten Staatsbeamten Nam Gu-nam alle zwei Jahre Sonderverwaltungsbeauftragte nach Ulleungdo zu Inspektionszwecken entsandt.

Jahr 1695

Antwortschreiben von Tottori
Am 24. Dezember 1695 sendet das Edo-Shogunat ein Schreiben an das Tottori-Lehen mit der Anfrage, ob Ulleungdo zum Lehensgebiet Tottori gehöre. Am darauffolgenden Tag (25. Dezember) erklärte das Tottori-Lehen in einem Antwortschreiben, dass weder Takeshima (Ulleungdo) noch Matsushima (Dokdo) zum Tottori-Lehen gehören. Das Shogunat stellte damit offiziell fest, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zum Hoheitsgebiet Japans gehören.

Jahr 1696

Januar: Verbot der Überfahrt nach Takeshima (Ulleungdo)
Januar: Verbot der Überfahrt nach Takeshima (Ulleungdo) Nachdem das Edo-Shogunat bezüglich des Tottori-Lehens festgestellt hatte, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zum Hoheitsgebiet Japans gehören, erließ es am 28. Januar 1696 eine Anordnung, die den japanischen Fischern die Durchfahrt nach Takeshima (Ulleungdo) untersagte. Später wurde in einem diplomatischen Schreiben zwischen Japan und Korea bestätigt, dass Ulleungdo und Dokdo koreanisches Territorium sind (1699).
Mai: Ahn Yong-boks Überfahrt nach Japan
Mai: Ahn Yong-boks Überfahrt nach JapanVorfall, bei dem Ahn Yong-bok Japaner, die in den Gewässern vor Ulleungdo Fischfang betrieben, bei Dokdo (Jasando) verjagte und bis nach Japan segelte. Ein japanisches Dokument Genrokukyu heisinen chosenbune chakugan ikkanno oboegaki (Protokoll des Verhörs Ahn Yong-boks durch einen Beamten der Oki-Inseln bei dessen Ankunft im Jahr 1696) hält Ahn Yong-boks Aussage fest, dass Ulleungdo und Dokdo zu Korea gehören.

Jahr 1770

Dongguk Munheon Bigo (Sammlung von Referenzdokumenten zu Korea 1770):
Dongguk Munheon Bigo ist ein Regierungsdokument, in dem Kultur und Institutionen des Joseonreiches festgehalten sind. Im Band ‚Yeojigo‘ („Geographische Besonderheiten“) findet sich folgende Aufzeichnung: „Ulleung (Ulleungdo) und Usan (Dokdo) gehören beide zu Usan-guk, und Usan (Dokdo) ist die Insel, die von den Japanern als Matsushima bezeichnet wird.“

Jahr 1870

Japanisches Außenministerium Chosenkoku kosai simatu naitansho(Bericht über die Erforschung Joseons)
Japanisches  Außenministerium <em>Chosenkoku kosai simatu naitanshoEin Bericht, den Sada Hakubo, ein Beamter des japanischen Außenministeriums, nach einem Aufenthalt und Inspektionen in Korea seinem Ministerium einreichte. Darin wird „das Zustandekommen der Angliederung Takeshimas (Ulleungdo) und Matsushimas (Dokdo) an koreanisches Territorialgebiet“ erwähnt. Der Bericht bestätigt somit, dass das damalige japanische Außenministerium die beiden Inseln als Territorium des Joseonreiches identifizierte.

Jahr 1877

Die Daijokan-Anordnung
Eine vom Daijokan (Grosser Staatsrat), der höchsten japanischen Entscheidungsinstanz, an das japanische Innenministerium im März 1877 erlassene Anordnung, in der bestätigt wird, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zu Japan gehören. Der Daijokan ging davon aus, dass als Resultat der Verhandlungen zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung von Joseon (Ulleungdo-Konflikt) bestätigt wurde, dass Ulleung und Dokdo nicht japanisches Territorium sind. Die Anordnung lautete daher: „Es soll beachtet werden, dass Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo) nichts mit Japan zu tun haben.“

Jahr 1900

Das kaiserliche Edikt Nr. 41
Das  kaiserliche Edikt Nr. 41Kaiser Gojong erließ das kaiserliche Edikt Nr. 41, in dem die Umbenennung von Ulleungdo in Uldo und die Statuserhöhung des Gemeindevorstehers von Ulleung zum Magistrat bekanntgegeben wurde. In Artikel 2 dieses Edikts wird eindeutig festgelegt, dass die gesamte Inselgruppe Ulleungdo mit Jukdo und Seokdo (Dokdo) zur Kreisverwaltung Uldo-gun gehören.

Jahr 1905

Die Bekanntmachung Nr. 40 der Shimane-Präfektur
Die Bekanntmachung Nr. 40 der Shimane-PräfekturEine regionale Bekanntmachung, in der die Eingliederung Dokdos in japanisches Territorium verkündet wird. Japan befand sich seit 1904 im Krieg mit Russland um die Vorherrschaft in der Mongolei und auf der koreanischen Halbinsel. Aus der Erwägung, dass Dokdo für die Kriegsführung im Ostmeer von strategischer Bedeutung sei, behauptete Japan, dass Dokdo Niemandsland sei und versuchte, die Insel 1905 durch die öffentliche Bekanntmachung Nr. 40 der Shimane-Präfektur an sich zu reißen.

Jahr 1906

März: Bericht des Magistrats von Uldo-gun, Shim Heung-taek
Shim Heung-taek, der Magistrat von Uldo-gun, erfuhr von einer japanischen Untersuchungskommission bestehend aus Beamten und Bürgern der Shimane-Präfektur, die Ulleungdo besuchten, dass Japan Dokdo in das japanische Territorium eingegliedert habe. Daraufhin übermittelte der Magistrat am nächsten Tag einen Bericht an den Gouverneur der Provinz Gangwon-do und an das Ministerium für innere Angelegenheiten (heutiges Ministerium für Sicherheit und Administration). In dem Bericht findet sich die Formulierung: „Dokdo, das der Gerichtsbarkeit unseres Kreises untersteht.....“, woraus eindeutig hervorgeht, dass Dokdo zur Kreisverwaltung Uldo-gun gehörte.
Mai: Uijeongbu-Direktive Nr. 3
Der Uijeongbu, der oberste Staatsrat des Kaiserreiches Korea, erließ eine Direktive, in der die Behauptung, dass Dokdo japanisches Territorium sei, zurückgewiesen wurde. Der Gouverneur der Provinz Gangwon-do hatte dem Uijeongbu über die Absicht Japans, sich Dokdo einzuverleiben, Bericht erstattet bekommen und daraufhin im Namen des stellvertretenden Premierministers eine Direktive erlassen, in der die Behauptung, dass Dokdo japanisches Territorium sei, zurückgewiesen wurde.

Jahr 1946

29. Januar: Memorandum des Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte (SCAPIN) Nr. 677
29. Januar: Memorandum des Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte (SCAPIN) Nr. 677Memorandum, in dem nach dem 2.Weltkrieg Dokdo aus dem Regierungs- und Verwaltungsgebiet Japans ausgeschlossen wurde. Das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte legte fest, dass „Ulleungdo, die Liancourt-Felsen (Dokdo) und die Insel Jejudo“ aus den Gebieten, über die Japan Hoheitsgewalt ausüben kann, ausgenommen werden.
22. Juni: Memorandum des Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte (SCAPIN) Nr. 1033
Memorandum, in dem japanischen Schiffen und japanischen Bürgern untersagt wird, sich Dokdo auf mehr als einen 12-Seemeilen-Radius zu nähern.

Jahr 1951

Friedensvertrag von San Francisco
Abkommen, das zwischen Japan und den Alliierten Streitkräften nach dem Zweiten Weltkrieg geschlossen wurde. Artikel 2(a) des Friedensvertrags von San Francisco legt fest, dass „Japan die Unabhängigkeit Koreas anerkennt und auf alle Rechte, Titel und Ansprüche auf Korea, einschließlich der Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo verzichtet.“ Der obige Artikel benennt namentlich von rund 3000 koreanischen Inseln nur Jejudo, Geomundo und Ulleungdo als Beispiele, was aber nicht so zu verstehen ist, dass Dokdo, nur weil es nicht ausdrücklich erwähnt wird, nicht zu dem von Japan zu trennenden koreanischen Territorium gehört.

<This information is provided by the Ministry of Foreign Affairs.>