Fragen und Antworten zu DokdoStartseite > Dokdo gehört zu Korea > Fragen und Antworten zu Dokdo

  • • In vielen frühen koreanischen Regierungsdokumenten finden sich Aufzeichnungen, aus denen ersichtlich wird, dass Korea die Insel Dokdo seit jeher als koreanisches Territorium betrachtet und verwaltet hat.


    • Nachfolgend sind einige repräsentative Erwähnungen über Dokdo aus frühen koreanischen Regierungsdokumenten aufgeführt:

     

    Sejong Sillok Jiriji (1454)
    (Geographischer Anhang der Annalen der Regierungszeit König Sejongs)

     

    Übersetzung
    Die beiden Inseln Usan (Dokdo) und Mureung (Ulleungdo) befinden sich mitten im Meer genau östlich des Hyuns (Präfektur Uljin).
    Die beiden Inseln sind nicht weit voneinander entfernt, so dass sie an klaren Tagen zu sehen sind. In der Zeit des Silla-Reiches nannte man sie Usan-guk oder Ulleungdo.

     

    Originaltext
    于山武陵二島在縣正東海中
    二島相去不遠 風日淸明 則可望見 新羅時 稱于山國 一云鬱陵島

     

    Sinjeung Dongguk Yeoji Seungnam (1531)

     

    Übersetzung
    Usando und Ulleungdo
    Man nennt sie Mureung oder Ureung. Die beiden Inseln liegen mitten im Meer genau östlich des Hyuns (Präfektur Uljin).

     

    Originaltext
    于山島 鬱陵島
    一云武陵 一云羽陵 二島在縣正東海中

     

    Dongguk Munheon Bigo (1770)
    (Sammlung von Referenzdokumenten zu Korea)

     

    Übersetzung
    Usando (Dokdo) und Ulleungdo ...
    sind zwei Inseln, von denen die eine Usan heißt...
    Laut Yeojiji (Geographie Koreas, ein Werk des chinesischen Gelehrten Gu Yewang aus der Liang-Dynastie) gehörten Ulleung und Usan zu Usan-guk. Usan ist die Insel, die von den Japanern als Matsushima bezeichnet wird.

     

    Originaltext
    于山島 鬱陵島..
    二島一卽于山..
    輿地志云 鬱陵․于山皆于山國地 于山則倭所謂松島也

     

    Man-gi Yoram (1808)
    (Handbuch der Staatsführung für den Herrscher)

     

    Übersetzung
    Ulleungdo befindet sich mitten im Meer genau östlich von Uljin ...
    Laut Yeojiji (Geographie Koreas, einem Werk des chinesischen Gelehrten Gu Yewang aus der Liang-Dynastie) gehören Ulleung und Usan beide zu Usan-guk. Usan ist die Insel, die von den Japanern als Matsushima bezeichnet wird.

     

    Originaltext
    鬱陵島在蔚珍正東海中..
    輿地志云 鬱陵于山皆于山國地 于山則倭所謂松島也

     

    Jeungbo Munheon Bigo (1908)
    (Überarbeitete und erweiterte Sammlung von Referenzdokumenten zu Korea)

     

    Übersetzung
    Usando und Ulleungdo ...
    sind zwei Inseln, von denen die eine Usan heißt. Zusätzlicher Eintrag: Jetzt Verwaltungsbezirk Uldo-gun.

     

    Originaltext
    于山島鬱陵島..
    二島一卽芋山 續今爲鬱島郡

  • • Onshu shicho goki (Aufzeichnungen der Erkundung der Oki-Provinz, 1667), eine der ältesten japanischen Aufzeichnungen, in denen Dokdo erwähnt wird, wurde von Saito Toyonobu, einem Provinzbeamten von Izumo (östlicher Teil der heutigen Präfektur Shimane), verfasst. Darin findet sich folgende Passage zu Dokdo:

     

    Onshu sicho goki

     

    Übersetzung
    Die beiden Inseln (Ulleungdo und Dokdo) sind unbewohnt. Dass man von dort aus Goryeo (Korea) sehen kann, ist so, wie man von Unshu aus (heute der östliche Teil der Präfektur Shimane) Onshu (Okishima) sehen kann. Deshalb bildet diese Insel (Okishima) die nordwestliche Grenze Japans.

     

    Originaltext
    此二島 無人之地 見高麗 如自雲州望隱州 然則日本乾地 以此州爲限矣

    • Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, dass die Oki-Inseln die nordwestliche Grenze Japans waren und Dokdo nicht innerhalb japanischem Territoriums lag.

  • • Auf alten offiziellen japanischen Karten ist Dokdo nicht eingetragen. So fehlt Dokdo zum Beispiel auf den Dainihon enkai zochi zenzu von 1821 (Landkarten der japanischen Küstengebiete), die zu den offiziellen Karten der Edo-Periode gehören und von Ino Tadataka im Auftrag des Shogunats auf Grundlage von Vorort-Inspektionen angefertigt wurden.

     

    • Bei der Landkarte Kaisei Nihon yochi rotei zenzu (Überarbeitete japanische Landschafts-und Straßenkarte), erste Auflage 1779, welche die japanische Regierung heutzutage als Nachweis ihrer Hoheitsrechte über Dokdo vorlegt, handelt es sich um eine privat erstellte Karte des konfuzianischen Gelehrten Nagakubo Sekishui aus der Edo-Zeit.

     

    Kaisei Nihon yochi rotei zenzu (revidierte Auflage von 1791)

     

    Übersetzung
    Takeshima (Ulleungdo) oder Isotakesima
    Matsushima (Dokdo)
    Dass man von dort aus Goryeo (Korea) sehen kann, ist so, wie man von Unshu aus (heute der östliche Teil der Präfektur Shimane) Onshu (Okishima) sehen kann.

     

    Originaltext
    竹島 一云磯竹島
    松島
    見高麗猶雲州望隱州

     

    • Doch nebst denen auf dieser Karte eingezeichneten Inseln Dokdo (Matsushima) und Ulleungdo (Takeshima) wird auch ein Auszug aus dem Onshu shicho goki (Aufzeichnungen der Erkundung der Oki-Provinz) zitiert, so dass sich auch diese Karte an die im Onshu shicho goki gemachte Feststellung hält, dass “die Oki-Inseln die Nordwestgrenze Japans” markieren.

     

    • Außerdem sind in der ersten Auflage von 1779 sowie in den offiziellen Druckfassungen Ulleungdo und Dokdo nicht in derselben Farbe eingezeichnet wie die der Hauptinseln Japans. Zudem befinden sich die beiden Inseln außerhalb der territorialen Grenzlinien, was deutlich macht, dass sie anders als japanisches Territorium behandelt wurden.

  • • 1693 kam es zwischen Joseon und Japan zu einem diplomatischen Konflikt (dem sogenannten “Ulleungdo Konflikt”) um die Durchfahrtserlaubnis japanischer Fischer nach Ulleungdo. Am 24. Dezember 1695 schickte das Edo-Shogunat daher ein Schreiben an das Tottori-Lehen mit der Anfrage, ob Ulleungdo zum Lehensgebiet Tottori gehöre und ob es nicht noch andere Inseln gebe, die zum Tottori-Lehen gehören.

     

    Übersetzung
    1. Seit wann gehört die Insel Takeshima (Ulleungdo), die zu Inshu und Hakushu (Inabe und Hoki; heute Tottori-Präfektur) gehört, zu den beiden Lehen?
    1. Gibt es noch andere Inseln außer Takeshima (Ulleungdo), die zu den beiden Lehen (Inabe und Hoki) gehören?

     

    Originaltext
    一. 因州伯州之付候竹島は、いつの此より兩國之附屬候哉..
    一. 竹島の外兩國之附屬の島有之候哉

     

    • Am darauffolgenden Tag erklärte das Tottori-Lehen in einem Antwortschreiben, datiert auf den 25. Dezember 1963, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zum Hoheitsgebiet Japans (Tottori-Lehen) gehörten: “Weder Takeshima (Ulleungdo), noch Matsushima (Dokdo) oder irgendeine andere Insel gehört zu den beiden Lehen (Inaba und Hoki: beide heute Tottori-Präfektur).”

     

    Übersetzung
    1. Die Insel Takeshima (Ulleungdo) gehört nicht zu Inaba und Hoki (heutige Tottori-Präfektur)...
    1. Weder Takeshima (Ulleungdo) noch Matsushima (Dokdo) und andere Inseln gehören zu den beiden Lehen (Inaba und Hoki).

     

    Originaltext
    一. 竹島は因幡伯耆附屬にては無御座候...
    一. 竹島松島其外兩國之附屬の島無御座候事

     

    • Nachdem das Edo-Shogunat die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo festgestellt hatte, widerrief es am 28. Januar 1696 die “Genehmigung zur Überfahrt nach Takeshima (Ulleungdo)” und erließ ein Verbot des Übersetzens.

  • • Ahn Yong-bok lebte zur Regierungszeit des Joseon-Königs Sukjong (1661-1720) und war zweimal in Japan. Das erste Mal 1693, als er von Japanern auf Ulleungdo entführt wurde. Diese Entführung war der Auslöser des Konflikts um Ulleungdo. Diesem Konflikt kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als dadurch die rechtliche Zugehörigkeit Ulleungdos und Dokdos geklärt wurde.

     

    • Im Sukjong Sillok, den Annalen der Regierungszeit von König Sukjong, wird in Bezug auf den zweiten Japan-Aufenthalt von Ahn Yong-bok im Jahr 1696 festgehalten, dass er zu den japanischen Fischern, die er auf Ulleungdo angetroffen hatte, gesagt habe: “Matsushima ist Jasando (Dokdo) und koreanisches Territorium”. Danach sei er, so die Annalen, nach Japan gesegelt und habe Beschwerde gegen das japanische Eindringen in die koreanischen Territorialgebiete von Ulleungdo und Dokdo eingelegt.

     

    • Über Ahn Yong-boks Japanaufenthalte berichten nicht nur koreanische Schriftstücke, sondern auch japanische wie das Takeshima Kiji (Aufzeichnungen zu Takeshima), das Takeshima tokai yuraiki nukigaki hikae (Dokument über den Ahn Yong-bok-Vorfall, verfasst von der Familie Oya, 1617), das Inpu nenpyo (Chronologie der Provinz Inaba (östlicher Teil der heutigen Tottori-Präfektur), Verfasst vom japanischen Historiker Okjima, der die Japan-Aufenthalte von Ahn Yong-bok im Jahr 1693 und 1696 im Detail beschreibt) sowie ferner das Takeshima ko (Zusammenfassung des Konfliktes um die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo zwischen 1693-1699).

     

    • Besonders zu beachten ist, dass das Genroku kyu heisinen chosenbune chakugan ikkanno oboegaki (Protokoll des Verhörs Ahn Yong-boks durch einen Beamten der Oki-Inseln bei dessen Ankunft im Jahr 1696). Das Dokument wurde erst im Jahr 2005 in Japan entdeckt und hält Ahn Yong-boks Aussage fest, dass Ulleungdo und Dokdo zur Provinz Gangwon-do gehören, was den Inhalt der Annalen König Sukjongs, des Sukjong Sillok, untermauert.

     

    Genroku kyu heisinen chosenbune chakugan ikkanno oboegaki

     

    Übersetzung
    Innerhalb dieser Provinz befinden sich Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo)

     

    Originaltext
    此道中 竹嶋松嶋有之

  • • Die Regierung des Königreiches Joseon entsandte Beamte nach Ulleungdo, die die Inselbewohner aufs Festland evakuieren sollten, was als “Swaehwan Jeongchaek”, Repartiierungspolitik, bezeichnet wurde.

     

    • Das Swaehwan Jeongchaek gehörte zu den die koreanischen Inseln betreffenden Regierungsmaßnahmen, die aus Furcht vor Angriffen japanischer Piraten auf entlegene koreanische Gebiete ergriffen wurden. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Joseon die Hoheitsgewalt über Ulleungdo aufgegeben hatte.

     

    • Dies ist auch daraus ersichtlich, dass Joseon auch weiterhin Verwalter nach Ulleungdo entsandte und damit die Herrschaft über Ulleungdo ausübte. So wurden in der frühen Joseon-Zeit zahlreiche Sunshim Gyeongchagwan (Sonderverwaltungsbeauftragte) nach Ulleungdo entsandt. Ab der Regierungszeit von König Sukjong wurde ein System von Landinspektionen (Suto Jedo) geschaffen, in dessen Rahmen regelmäßig Regierungsinspektoren in entlegene Gebiete wie beispielsweise Ulleungdo geschickt wurden.

  • • Während der Meiji-Regierung reichte das japanische Innenministerium im Zuge eines geographischen Erfassungsprojekts beim Großen Staatsrat Daijokan, der obersten Verwaltungsbehörde Japans, eine Anfrage zur geographischen Erfassung von Takeshima (Ulleungdo) und einer Insel (Dokdo) im Ostmeer ein, um zu klären, ob diese Inseln zum japanischem Territorium gerechnet werden sollten oder nicht.

     

    • Da das Daijokan durch die Verhandlungen zwischen der Edo-Regierung und der Regierung des Joseon-Reiches über den Konflikt um Ulleungdo zu dem Schluss gekommen war, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zu Japan gehörten, ordnete es im März 1877 an, dass “Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo) in keinerlei Zusammenhang mit Japan stehen”.

     

    Anordnung des Daijokan / Isotakeshima ryakuzu

     

    Übersetzung
    29. März des 10. Meiji-Regierungsjahres
    Betreffend der Anfrage des Innenministeriums bezüglich der geographischen Erfassung von Takeshima (Ulleungdo) und einer weiteren Insel (Dokdo)
    Auf Nachfrage nach den Gründen für die Auslegung, dass es keinen Zusammenhang zwischen Japan und den beiden Inseln gibt, wird mit Hinweis auf das Resultat der Verhandlungen, zu denen es nach dem Betreten der Inseln durch Personen aus Joseon zwischen der alten Regierung (Tokugawa Shogunat) und Joseon im 5. Regierungsjahr von Genroku (1692) kam, die folgende Direktive erlassen:

    Direktive
    Es ist zu beachten, dass Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo), nach deren Zugehörigkeit Erkundigungen eingeholt wurden, in keinerlei Zusammenhang mit Japan stehen.

     

    Originaltext
    明治十年三月廿日
    別紙内務省伺日本海内竹嶋外一嶋地籍編纂之件
    右ハ元禄五年朝鮮人入嶋以来旧政府該国ト往復之末遂ニ本邦関係無之相聞候段申立候上ハ伺之趣御聞置左之通御指
    令相成可然哉此段相伺候也

     

    御指令按
    伺之趣書面竹島外一嶋之義本邦関係無之義ト可相心得事

     

    • Zusammen mit der Anfrage hatte das japanische Innenministerium als Anhang und Referenzmaterial die Isotakeshima ryakuzu (Vereinfachte Landkarte von Isotakeshima- Isotakeshima war eine alte japanische Bezeichnung für Ulleungdo) mitgeschickt. Da Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) auf der Karte eingezeichnet sind, ist eindeutig Dokdo gemeint, wenn in der Anordnung des Daijokan von “Takeshima (Ulleungdo) und einer weiteren Insel” die Rede ist.

     

    • Aus der Anordnung des Daijokan ist ausserdem ersichtlich, dass die japanische Regierung der Meinung war, dass die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo zu Joseon bestätigt wurde durch den Ulleungdo-Konflikt im 17. Jahrhundert zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung von Joseon.

     

    • Schon im Chosenkoku kosai simatu naitansho (Bericht über die Erforschung Joseons), den Sada Hakubo, ein Beamter des japanischen Außenministeriums, seinem Ministerium 1870, also einige Jahre vor dem Erlass der Anordnung des Daijokan, eingereicht hatte, wird “das Zustandekommen der Angliederung Takeshimas (Ulleungdo) und Matsushimas (Dokdo) an koreanisches Territorialgebiet” erwähnt. Der Bericht bestätigt somit, dass das damalige japanische Außenministerium die beiden Inseln als Joseon Territorium identifizierte.

  • • Als es Ende des 19. Jahrhunderts auf Ulleungdo zu verschiedenen Problemen wie dem illegalen Abholzen von Baumbeständen durch die Japaner kam, forderte das Kaiserreich Korea die japanische Regierung dazu auf, die Holzfäller zurückzubeordern. Es beschloss desweiteren die Rechtsvorschriften für die Verwaltung von Ulleungdo zu stärken.

     

    • So beschloss das Uijeongbu, der oberste Staatsrat Joseons, am 24. Oktober 1900, Ulleungdo in Uldo umzubenennen und den Gemeindevorsteher der Insel durch einen Magistraten zu ersetzen. Dieser Beschluss wurde am 25. Oktober 1900 vom Kaiser autorisiert und am 27. Oktober als Kaiserliches Edikt Nr. 41 im Amtsblatt veröffentlicht.

     

    • Artikel 2 des Kaiserlichen Edikts Nr. 41 legte fest, dass der Kreis Uldo “... die Inselgruppe Ulleungdo, Jukdo und Seokdo (Dokdo) verwaltet”, wobei Dokdo ausdrücklich als Teil des Verwaltungskreises Uldo-gun genannt wird.

     

    Kaiserliches Edikt Nr. 41

     

    Übersetzung
    (Kaiserliches Edikt Nr. 41) Umbenennung von Ulleungdo in Uldo und die Statuserhöhung des Verwalters vom Gemeindevorsteher zum Magistraten
    Artikel 1 → Die Insel Ulleungdo wird in Uldo umbenannt und der Provinzverwaltung in Gangwon-do unterstellt. Der Posten des Gemeindevorstehers wird durch den eines Magistraten ersetzt, und der Kreis wird mit dem 5. Rang ins Verwaltungssystem eingegliedert.
    Artikel 2 → Das Kreisverwaltungsamt wird in Taehadong eingerichtet und der Verwaltungsbezirk umfasst die Inselgruppe Ulleung, Jukdo und Seokdo.

     

    Originaltext
    (勅令第四十一號) 鬱陵島를 鬱島로 改稱하고 島監을 郡守로 改正한件
    第一條 → 鬱陵島를 鬱島라 改稱하야 江原道에 附屬하고 島監을 郡守로 改正하야 官制中에 編入하고 郡等은 五等으로 할 事
    第二條 → 郡廳位寘난台霞洞으로 定하고 區域은 鬱陵全島와 竹島 · 石島랄 管轄할 事

     

    • Das Kaiserliche Edikt Nr. 41 demonstriert damit eindeutig die historische Tatsache, dass die Regierung des koreanischen Kaiserreiches die Hoheitsgewalt über Dokdo als Verwaltungseinheit von Ulleungdo ausübte.

  • • Der Grund warum Japan 1905 durch die Öffentliche Bekanntmachung Nr. 40 der Shimane-Präfektur Dokdo an sich reißen wollte, war die Erwägung, dass die Insel für die Kriegsführung im Ostmeer von strategischer Bedeutung sei. Japan befand sich seit 1904 im Krieg mit Russland um die Vorherrschaft in der Mongolei und auf der koreanischen Halbinsel.

     

    • In einem relevanten japanischen Dokument ist belegt, dass der damalige Verantwortliche im japanischen Außenministerium dafür plädierte Dokdo zu annektieren, da die Insel “äußerst vorteilhaft für die Beobachtung feindlicher Schiffe sei, wenn man dort einen Wachturm bauen und drahtlose Kommunikationseinrichtungen und Tiefseekabel installieren würde”. Nakai Yozaburo, der bei der japanischen Regierung einen Antrag zur Einverleibung Dokdos in japanisches Staatsgebiet stellte, wusste sehr wohl, dass Dokdo koreanisches Territorialgebiet war. Ein Beamter des japanischen Innenministeriums wandte zudem ein: “Die Nachteile überwiegen die Vorteile, wenn Japan sich einen als zu Korea gehörig betrachteten Felsbrocken im Meer, auf dem nicht mal ein Grashalm wächst, aneignet... und dadurch den Anschein erweckt, dass es Ambitionen habe, Korea schlucken zu wollen.” Solche Belege verdeutlichen, dass selbst die japanische Regierung Dokdo als koreanisches Staatsgebiet ansah.

     

    • Durch das Koreanisch-Japanische Protokoll von 1904 erreichte Japan, dass es für seine Operationen im russisch-japanischen Krieg das gesamte koreanische Territorium nach Bedarf nutzen konnte. Das Erste Koreanisch-Japanische Abkommen zwang die koreanische Regierung ferner dazu, Japaner und andere Ausländer als Regierungsberater einzustellen, wodurch Japan den schrittweisen Übergriff auf die Hoheitsgewalt Koreas vorantrieb. Dokdo war das erste Opfer in diesem Prozess.

     

    • Wie gezeigt, war die Öffentliche Bekanntmachung Nr. 40 der Shimane-Präfektur ein Teil der stufenweisen Annexion Koreas. Der widerrechtliche Übergriff auf die seit alters her von Korea ausgeübte unwiderrufliche Hoheitsgewalt über die Insel Dokdo hat daher keinerlei völkerrechtliche Gültigkeit.

  • • Von einer japanischen Untersuchungskommission bestehend aus Beamten und Bürgern der Shimane-Präfektur, die Ulleungdo besuchten, erfuhr Shim Heung-taek, der Magistrat von Uldo-gun, am 29. März 1906, dass Japan Dokdo in das japanische Territorium eingegliedert hatte. Daraufhin entsandte der Magistrat umgehend einen Bericht an den Gouverneur der Provinz Gangwon-do sowie an das koreanische Innenministerium.

     

    • Am 29. April 1906 leitete Yi Myeong-rae, der stellvertretende Gouverneur von Gangwon-do und Magistrat von Chuncheon-gun, den Bericht Shim Heung-taeks an den Uijeongbu, den obersten Staatsrat des koreanischen Kaiserreiches, weiter.

     

    Sonderbericht

     

    Übersetzung
    Im Bericht des Magistraten Shim Heung-taek von Uldo steht geschrieben: Auf der von Uldogun etwa 100 ri (1ri sind etwa 0,4 km) entfernten Insel Dokdo legte am 4. Tag dieses Monats (28. März) zur Jin-Zeit (7-9 Uhr morgens) ein Schiff am Kai von Dodong an. Eine japanische Untersuchungskommission kam zum Verwaltungsamt und sagte wörtlich: “Dokdo wurde Japan einverleibt und wir besuchen daher die Insel zu einer Inspektion....” Zuerst wurde nach der Zahl der Haushalte, den Bewohnern, der Landfläche und der Menge der Erzeugnisse gefragt. Es folgten Fragen zum Verwaltungspersonal und den diesbezüglichen Kosten. All das notierten sie, als ob sie sich über alle Verwaltungseinzelheiten informieren wollten. Da Shim Heung-taek uns darüber in Kenntnis gesetzt hat, wurde dieses Schreiben erstellt, um von dieser Angelegenheit zu berichten.

     

    Originaltext
    欝島郡守 沈興澤報告書內開에 本郡所屬獨島가 在於外洋百餘里 外 이삽더니 本月 初四日 辰時量에 輪船一雙이 來泊于郡內道洞浦 而日本官人 一行에 到于官舍하야 自云 獨島가 今爲日本領地 故로 視察次 來到이다 이온바... 先問戶總 ∙ 人口 ∙ 土地 ∙ 生産 多少하고 且問 人員 及經費 幾許 諸般事務을 以調査樣으로 錄去이압기 玆報告하오니 照亮하시믈 伏望等 因으로 准此 報告하오니 照亮하시믈 伏望

     

    • Daraufhin erließ das Uijeongbu, das höchste Verwaltungsorgan des koreanischen Kaiserreiches, am 20. Mai 1906 folgende Direktive (Direktive Nr. 3)

     

    Direktive Nr. 3

     

    Übersetzung
    (Direktive Nr. 3)
    Der Bericht wurde empfangen und zur Kenntnis genommen, jedoch entbehrt die Behauptung, dass Dokdo japanisches Staatsgebiet geworden sei, jeder Grundlage. Die Sachlage auf der Insel und die diesbezüglich von den Japanern unternommenen Aktionen sollen erneut untersucht und in einem Bericht dargelegt werden.

     

    Originaltext
    來報난 閱悉이고 獨島領地之說은 全屬無根하니 該島 形便과 日人 如何 行動을 更爲査報할 事

     

    • Aus der Direktive geht eindeutig hervor, dass der Magistrat von Uldo (Ulleungdo) auf Grundlage des Kaiserlichen Edikts Nr. 41 von 1900, Dokdo verwaltete und die Hoheitsgewalt über die Insel ausübte.

  • • In der am 1. Dezember 1943 veröffentlichten Kairoer Erklärung, in der die Alliierten ihre Grundposition zur Behandlung des japanischen Territoriums nach Beendigung des 2. Weltkrieges darlegten, heißt es, dass “Japan aus allen Gebieten, die es mit Gewalt und aus Habgier vereinnahmt hat, vertrieben werden muss.”

     

    • Außerdem geht aus der Kairoer Erklärung hervor, dass die drei Mächte “eingedenk der Versklavung des koreanischen Volkes den festen Entschluss gefasst haben, dass Korea zu gegebener Zeit frei und unabhängig werden soll”, wodurch Korea die Unabhängigkeit zugesichert wurde.

     

    Entsprechender Passus aus der Kairoer Erklärung

    Japan wird auch aus allen Gebieten, die es mit Gewalt und aus Habgier vereinnahmt hat, vertrieben werden. Die oben genannten drei Mächte haben eingedenk der Versklavung des koreanischen Volkes den festen Entschluss gefasst, dass Korea zu gegebener Zeit frei und unabhängig werden soll.
    Japan will also be expelled from all other territories which she has taken by violence and greed. e aforesaid three great powers, mindful of the enslavement of the people of Korea, are determined that in due course Korea shall become free and independent.

     

    • Auch die Potsdamer Erklärung von 1945, die Japan bei der Kapitulation annehmen musste, schreibt vor, dass die Kairoer Erklärung zu erfüllen sei.

  • • Nach dem Ende des 2. Weltkriegs schloss das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte am 29. Januar 1946, laut SCAPIN Memorandum Nr. 677, Dokdo aus dem Regierungs-und Verwaltungsgebiet Japans aus.

     

    • Artikel 3 des Memorandums legt die Gebiete fest, über die Japan Hoheitsgewalt ausüben kann. Es sind “die vier Hauptinseln Honshu, Kyushu, Hokkaido, Shikoku sowie etwa 1.000 kleinere Inseln in der Umgebung”. Davon ausgenommen sind “Ulleungdo, die Liancourt-Felsen (Dokdo) und die Insel Jejudo”.

     

     

    SCAPIN Nr. 677 (1946.1.29)

    Memorandum über die regierungs- und verwaltungstechnische Trennung bestimmter Gebiete um Japan herum (Governmental and Administrative Separation of Certain Outlying Areas from Japan) Dem Zwecke dieser Direktive entsprechend, wird Japan definiert als ... ausgenommen (a) Utsuryo (Ullung), Liancourt Rocks und Quelpart (Saishu oder Cheju)...

    3. For the purpose of this directive, Japan is defined to include … excluding (a) Utsuryo (Ullung) Island, Liancourt Rocks and Quelpart (Saishu or Cheju) Island …

     

    • Außerdem verbietet das SCAPIN Memorandum Nr. 1033 (“Für den japanischen Fisch- und Walfang genehmigtes Gebiet”) japanischen Schiffen und deren Besatzung, Dokdo zu betreten oder sich innerhalb eines 12 Seemeilen Radius der Insel zu nähern.

     

    SCAPIN Nr. 1033 (1946.6.22)

    Memorandum über das für japanischen Fisch- und Walfang genehmigte Gebiet (Area Authorized for Japanese Fishing and Whaling) Japanische Schiffe und deren Besatzung dürfen sich Takeshima (37°15’ Nördlicher Breite, 131°53’ Östlicher Länge) nicht mehr als bis zu einem 12-Seemeilen-Radius der Insel nähern, oder irgendeinen Kontakt mit der genannten Insel haben.

    3. (b) Japanese vessels or personnel thereof will not approach closer than twelve (12) miles to Takeshima (Dokdo) (37°15’ North Latitude, 131°53’ East Longitude) nor have any contact with said island.

  • • Artikel 2(a) des Friedensvertrags von San Francisco von 1951 legt fest, dass “Japan die Unabhängigkeit Koreas anerkennt und auf alle Rechte, Titel und Ansprüche auf Korea, einschließlich der Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo, verzichtet.”

     

    Entsprechender Passus des Friedensvertrags von San Francisco

    Artikel 2
    Japan erkennt die Unabhängigkeit Koreas an und verzichtet auf alle Rechte, Titel und Ansprüche auf Korea, einschließlich der Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo.
    Article 2
    (a) Japan recognizing the independence of Korea, renounces all right, title and claim to Korea, including the islands of Quelpart, Port Hamilton and Dagelet.

     

    • Der obige Artikel benennt namentlich, von rund 3.000 koreanischen Inseln, nur Jejudo, Geomundo und Ulleungdo als Beispiele. Was aber nicht so zu verstehen ist, dass Dokdo, nur weil es nicht ausdrücklich erwähnt wird, nicht zu dem von Japan zu trennendem koreanischen Territorium gehören würde..

     

    • Bedenkt man die in der Kairoer Erklärung von 1943 und dem Memorandum SCAPIN Nr. 677 von 1946 dargelegte Absicht der Alliierten Mächte, dann ist Dokdo aufgrund des Friedensvertragartikels ohne Zweifel als zu dem von Japan zu trennendem koreanischen Territorium gehörig zu betrachten.

  • • Auf die 1954 von der japanischen Regierung erhobene Forderung, die Dokdo-Frage an den Internationalen Gerichtshof zu übergeben, gab die koreanische Regierung im Kern folgende Stellungnahme ab:

     

    - Der Vorschlag der japanischen Regierung ist nichts als ein weiterer Versuch, unter dem Vorwand eines gerichtlichen Verfahrens, Tatsachen zu fälschen. Die Republik Korea ist im Besitz des Hoheitsrechtes über Dokdo, daher gibt es keinerlei Grund, warum sie dieses Recht vor dem Internationalen Gerichtshof nachweisen sollte.


    - Die Verletzung der Souveränität Koreas durch den japanischen Imperialismus erfolgte schrittweise bis zur vollständigen Annexion im Jahre 1910, wobei Japan im Jahr 1904 durch den erzwungenen Abschluss des Koreanisch-Japanischen Abkommens und des Ersten Koreanisch-Japanischen Protektoratsvertrags bereits de facto das Verwaltungsrecht über Korea an sich gebracht hatte.


    - Dokdo war das erste Opfer des japanischen Übergriffs auf die Hoheitsgewalt Koreas. Die unvernünftige und hartnäckige Behauptung Japans bezüglich Dokdos lässt bei den Koreanern die Frage aufkommen, ob es sich bei der Forderung nicht wieder um einen Annexionsversuch handelt. Die Insel Dokdo ist für die Koreaner nicht nur eine kleine Insel im Ostmeer, sondern ein Symbol der Souveränität Koreas.

     

    • An dieser Position der koreanischen Regierung hat sich bis heute nichts geändert.

  • • Die Republik Korea übt derzeit auf legislativer, judikativer und exekutiver Ebene die vollständige Hoheitsgewalt über Dokdo aus.

     

    Erstens : Dokdo wird von einer ständig auf der Insel stationierten koreanischen Polizeieinheit bewacht.
    Zweitens : Die koreanischen Streitkräfte schützen die Gewässer um sowie den Luftraum über Dokdo.
    Drittens : Eine Reihe von Gesetzen betreffen Dokdo explizit.
    Viertens : Ein Leuchtturm und andere Einrichtungen wurden auf der Insel gebaut und sind in Betrieb.
    Fünftens : Koreanische Staatsangehörige sind auf Dokdo ansässig.

     

    • Die Regierung der Republik Korea wird auch weiterhin ihre Hoheitsgewalt über Dokdo schützen.

<This information is provided by the Ministry of Foreign Affairs.>