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Zum Nationalen Sicherheitsgesetz

#Sie fragen, wir antworten l 2008-04-02

Hörerecke

Zum Nationalen Sicherheitsgesetz
FRAGE: Lutz Winkler aus Schmitten schreibt: Sie berichteten einmal über eine pro-nordkoreanische Zeitung in Japan. Ich denke, dass Japan so liberal ist, solche Unterstützungsgruppen zu tolerieren. Im damaligen deutsch-deutschen Verhältnis gab es ja auch Unterstützungsgruppen in der Bundesrepublik für die DDR. Die meisten galten als Salon-Kommunisten, die das wahre Leben in der DDR nur vom Hörensagen kannten und nichts von den Repressionen des Systems wussten. Das war teilweise schon sehr absurd: aus einem freiheitlichen Land ein totalitäres Regime zu unterstützen. Bei Radio Pjöngjang werden in den Nachrichten auch immer endlose Grußbotschaften von solchen Unterstützungsgruppen verlesen. Meine Frage: Gibt es solche Unterstützungsgruppen auch in Südkorea? Sind sie erlaubt?

ANTWORT: Nein. Gruppen, die Nordkorea in politischer und ideologischer Hinsicht unterstützen oder die nordkoreanische Propaganda finanzieren helfen, sind in Südkorea nach wie vor verboten. Es gibt hier Bürgerinitiativen, die sich für humanitäre Hilfe für Nordkorea einsetzen oder für die Verbesserung der Menschenrechtssituation, aber keine Gruppen, die mit offizieller Duldung die nordkoreanische Regierung und Juche-Ideologie unterstützen. In einem solchen Fall käme nach wie vor das Nationale Sicherheitsgesetz zur Anwendung. Das Nationale Sicherheitsgesetz hat das Ziel, ich zitiere die Präambel, Artikel 1: "gegen den Staat gerichtete Aktivitäten zu unterdrücken, die die nationale Sicherheit bedrohen und die Sicherheit der Nation, das Leben der Bevölkerung und die Freiheit zu schützen."

Das Gesetz, das ursprünglich auf dem "Gesetz zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit" aus der Zeit der japanischen Besatzung basierte, wurde 1948 zur Abwehr aller linksgerichteten politischen Strömungen geschaffen. Es erklärte den Kommunismus und die Anerkennung Nordkoreas als staatliche Einheit für rechtswidrig. Im Laufe der Jahrzehnte wurde es mehrmals geändert und 1980 mit dem Anti-Kommunismus-Gesetz verschmolzen. In seiner jetzigen Form hat das Gesetz Gültigkeit seit Februar 1988.

Das Gesetz wird schon seit langem kritisiert, insbesondere aber seit 2004, als die damals regierende liberale Uri-Partei Anstrengungen zur Streichung des Gesetzes unternahm, die aber am Widerstand der konservativen Oppositionspartei, der jetzigen Regierungspartei, scheiterten. Danach wurde diskutiert, wenigstens die umstrittensten Artikel des Gesetzes zu streichen, aber auch in diesem Punkt ist man nicht weitergekommen. Die Liberalen argumentieren, das Gesetz sei im Zeitalter der Annäherung mit Nordkorea nicht mehr zeitgemäß, die Konservativen meinen, man bräuchte auch noch weiterhin eine mögliche Handhabe gegen staatsgefährdende Elemente. Umfragen unter der Bevölkerung haben in den letzten Jahren ergeben, dass die Mehrheit für zumindest eine Revision des Gesetzes ist.

Einige Artikel des Gesetzes sind aufgrund ihres Gummicharakters besonders umstritten, da sie bis in die 1990er Jahre hinein immer wieder angewendet wurden, um regierungskritische Stimmen im Namen der Staatssicherheit zu unterdrücken. 1998 etwa, also zu einer Zeit, als Korea schon als demokratisiert gelten konnte, wurden noch 454 Personen wegen Verstößen gegen das Nationale Sicherheitsgesetz verhaftet. 1999 waren es 299 und im Jahr 2000 128. 117 von ihnen wurde vorgeworfen, Nordkorea gelobt oder verherrlicht zu haben, was nach Artikel 7 verboten ist. Die Zahlen sind weiter rückläufig, aber das Gesetz besteht immer noch und man kann sich recht mühelos darin verfangen. Besonders umstritten sind folgende Artikel:

Artikel 7: Lob oder Sympathisierung mit Nordkorea. Mit bis zu sieben Jahren Gefängnis wird bestraft, wer staatsfeindliche Gruppen lobt, sie ermutigt, ihre Verbreitung unterstützt oder mit ihren Mitgliedern oder Symphatisanten kooperiert im Bewusstsein, damit die nationale Sicherheit und die demokratische Freiheit zu gefährden. Mit einem Jahr Gefängnis wird bestraft, wer versucht, eine solche Gruppe zu gründen oder ihr beizutreten. Strafbar macht man sich, wenn man Unterstützungsmaterialien wie Dokumente, Kunstprodukte, Publikationen aller Art herstellt, importiert, kopiert, in deren Besitz ist, sie transportiert, verteilt, verkauft oder anschafft.

Nach Artikel 8 können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis diejenigen bestraft werden, die in irgendeiner Form mit staatsfeindlichen Gruppen oder deren Symphatisanten korrespondieren oder kommunizieren. Artikel 10 bestraft mit bis zu fünf Jahren diejenigen, die die Gründung von staatsfeindlichen Gruppen, die Planung von staatsfeindlichen Aktionen oder deren finanzielle oder materielle Unterstützung nicht anzeigen. Das Strafmaß kann im Falle von Familienangehörigen reduziert werden.

Seit 1978 hat der Oberste Gerichtshof über 1.200 Bücher und Printmaterialien als im Rahmen des Nationalen Sicherheitsgesetzes gefährdend klassifiziert. Diesbezügliche Prüfungen unternehmen heutzutage das 1997 eingerichtete Staatliche Institut für Demokratische Ideologie, das dem Oberstaatsanwalt untersteht, und das Institut für Öffentliche Sicherheit der Nationalen Polizeiuniversität Koreas.

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