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Lifestyle

Scheidung im alten Korea 1: Die Sieben Untaten

#Sie fragen, wir antworten l 2016-03-05

Hörerecke

Q:Beim Lesen des Taschenbuches Korea - Geschichte und Kultur, komme ich auf Seite 54 zum Punkt Scheidungsrecht. Da heißt es: Eine Frau konnte niemals eine Scheidung einreichen, wohingegen der Mann die Scheidung fordern konnte, wenn er glaubte, dass seine Frau eine der sieben Grundregeln verletzt hatte. Was waren denn nun die sieben Grundregeln, an die sich die Ehefrauen halten sollten?

A:Die Regulierungen für Scheidungen im alten Korea sind eindeutig zu Gunsten des Mannes, was aus der Goryeo-sa, der Geschichte des Goryeo-Reiches deutlich hervorgeht. Das Goryeo-Reich bestand von 918 bis 1392 auf der koreanischen Halbinsel. Im nachfolgenden Joseon-Reich, das von 1392 bis 1910 existierte, wurde die Geschichte des Goryeo-Reiches dann von Hofgelehrten kompiliert und 1451 herausgegeben. Aus diesen historischen Aufzeichnungen geht eindeutig hervor, dass in Scheidungsfragen die Frauen benachteiligt waren, und zwar im Goryeo- und auch noch im Joseon-Reich. Männer konnten sich scheiden lassen, wenn sie die Zustimmung ihrer Eltern hatten und ein berechtigter Scheidungsgrund in Form der Sieben Untaten vorlag. Die Scheidungsklage wurde dann entweder vom Ehemann selbst, dem Vater des Ehemannes oder dem männlichen Haushaltsvorstand eingereicht. Frauen hingegen besaßen unter keinerlei Umständen ein Recht auf Scheidung. Wenn eine Erst- oder Zweitfrau ihren Mann verließ, sei es, um alleine oder mit einem anderen Mann zu leben, drohten ihr ein bis zwei Jahre Verbannung. Verließ ein Mann die Ehefrau ohne akzeptablen Grund oder Einverständnis der Eltern, wurde er nicht verbannt, sondern durfte sich nur eine Zeitlang nicht außerhalb seines Heimat- bzw. Wohnortes bewegen.

Hinter diesen Regelungen standen die auf die konfuzianischen Lehren zurückgehenden Sieben Untaten. Danach konnte sich ein Mann, wenn er die entsprechende Einwilligung der Eltern oder des männlichen Haushaltsvorstands besaß, scheiden lassen, wenn 1. die Frau den Schwiegereltern gegenüber nicht den notwendigen Gehorsam und die notwendige Achtung an den Tag legte. Das galt natürlich besonders für Ungehorsam gegenüber der Schwiegermutter, mit der die Schwiegetochter ja viel häufiger und direkter zu tun hatte als mit dem Schwiegervater. In den vornehmen koreanischen Häusern waren schon rein architektonisch die Bereiche für Männer und Frauen strikt getrennt. Die traditionellen Hanok-Anwesen waren in Herrengemächer und Frauengemächer unterteilt.

Der Mann konnte auch eine Scheidung fordern, wenn 2. die Ehefrau keinen Sohn und damit männlichen Erben in direkter Blutlinie gebar. Weitere Scheidungsgründe waren 3. Ehebruch; 4. Eifersucht; 5. Erbkrankheiten; 6. Schwatzhaftigkeit, die Frau durfte also keine Plaudertasche sein; 7. Diebstahl.

Der nachhaltigste Weg einer Ehefrau, sich die Zuneigung von Mann und Schwiegereltern zu sichern, war die Geburt von gesunden Söhnen, darin bestand eigentlich ihre Hauptaufgabe. Da in früheren Jahrhunderten die Kindersterblichkeit hoch war, war v.a. in den adligen Yangban-Familien die Hauptaufgabe der Schwiegertochter der Erhalt der männlichen Familienlinie. Gab es da Probleme und konnte der Mann sich das leisten, durfte er so viele Nebenfrauen, wie er sich eben leisten konnte, haben.

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