Die Einführung des elektronischen Personalausweises ist de facto gescheitert.
Das18. Parlament beendete seine Arbeit, ohne die entsprechende Novelle zum Einwohnermeldegesetz im parlamentarischen Gesetzgebungsausschusseingebracht zu haben. Das Ministerium für Verwaltung und Sicherheit will die Hoffnung nicht aufgeben, da das Parlament auch im April noch zu einer Sitzung zusammenkommen könnte. Die Chancen hierfür gelten jedoch als gering. Sollte die Nationalversammlung die Legislaturperiode ohne neue zusätzliche Sitzung abschließen, wird der Gesetzentwurf automatisch aufgehoben.
Ein elektronischer Personalausweis wird mit einem elektronischen Chip versehen, auf dem Personendaten gespeichert sind. Die Einführung der neuen ID-Karte wurde angestrebt, um Fälschungen und Datenklau einzudämmen. Die Gesetzesvorlage hierfür sieht vor, dass bis 2017 jeder Bürger einen elektronischen Personalausweis erhalten soll. Auf dem Chip sollen Geschlecht, Geburtsdatum, Ausstellungsnummer und Gültigkeitsdauer gespeichert werden.
Die Regierung hatte bereits 1998 und 2006 die Einführung der elektronischen ID-Karte vergebens angestrebt. Diesmal waren die Aussichten sehr gut, und die Novelle wurde am 23. Dezember 2011 im Verwaltungs- und Sicherheitsausschuss im Parlament gebilligt. Jedoch scheiterte das Vorhaben erneut an Bedenken in der Gesellschaft, wonach die Privatsphäre der Bürger durch eine verschärfte Kontrolle verletzt werden könnte. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sind zu hohe Kosten.
Das Verwaltungsministerium behauptet, dass die Kosten kein großes Hindernis darstellten. Ohnedies müsse für die Verlängerung des gültigen Personalausweises Geld ausgegeben werden, da dieser bereits vor mehr als zehn Jahren eingeführt wurde.Gegen die mögliche Bürgerkontrolle durch die Regierung und das Informationsleck seien bereits Maßnahmen ausgearbeitet worden, hieß es.