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Hintergrund

Werbung für Finanzprodukte über Telefon und E-Mail vorläufig verboten

2014-01-27

Nachrichten

Werbung für Finanzprodukte über Telefon und E-Mail vorläufig verboten
Die Finanzbehörden haben ab dem heutigen Montag Finanzunternehmen Werbung für ihre Kreditangebote und deren Verkauf am Telefon vorläufig verboten. Ziel ist, Finanztransaktionen zu verhindern, bei denen durchgesickerte Daten illegal verwendet werden könnten.

Von dem neuen Schritt sind nicht nur Finanzunternehmen wie Geschäftsbanken, Versicherungs- und Kreditkartengesellschaften sondern auch deren Kreditvermittler betroffen. Neben der Kreditwerbung wird auch die Werbung für Versicherungsprodukte und die Kreditkartenbeantragung untersagt.

Zugleich will die Regierung das sogenannte Fast-Track-Programm im Februar einleiten. Dabei handelt es sich darum, dass eine Telefonnummer, die höchstwahrscheinlich für Finanzdelikte missbraucht wird, umgehend blockiert wird.

Um eventuellen Schaden durch den Missbrauch der durchgesickerten persönlichen Daten zu verhindern, werden weitere Maßnahmen getroffen: Die Geschäftsbedingungen für Unternehmen, die sich mit dem Aussenden von SMS beschäftigen, werden verschärft. Derzeit darf ein Unternehmen SMS-Dienste übers Internet anbieten, wenn es dies vorher anmeldet. Wenn eine Finanzholding mit ihren Tochterunternehmen Informationen teilt, ist sie dazu verpflichtet, die betroffenen Kunden darüber zu informieren.

Banken, Versicherungsunternehmen, Kreditkartengesellschaften, Sparkassen und Kreditgeber drücken nun ihren Unmut über die neue Maßnahme aus. Angesichts der kritischen Stimmen über das jüngst bekannt gewordene große Datenleck, bei dem Kundendaten zu über 100 Millionen Kreditkarten gestohlen wurden, wagen sie es jedoch nicht, offen dagegen zu protestieren.

Die Finanzbehörden zeigen sich trotz der Unzufriedenheit in der Branche entschlossen, das Vertrauen der Bürger in Finanzgesellschaften möglichst schnell wiederherzustellen und wieder für Ordnung zu sorgen. Sie beschlossen jedoch zugleich, im neuen Gesetz zum Schutz persönlicher Daten eine Ausnahmeregelung für Finanzunternehmen vorzusehen. Das ab 7. August geltende Gesetz verbietet öffentlichen und privaten Unternehmen grundsätzlich das Abfragen von Personalausweisnummern.

Die Finanzbehörden begründen ihre Entscheidung mit Unbequemlichkeiten bei der Arbeit von Finanzunternehmen und einer enormen Kostenbelastung für Systemänderungen. Die Öffentlichkeit steht jedoch den Behörden kritisch gegenüber, die Maßnahmen zur Verschärfung der Sicherheit treffen, ohne Finanzunternehmen das Abfragen von Personalausweisnummern zu verbieten. Die Kritik, dass Finanzbehörden immer noch den Finanzunternehmen zur Seite stünden, wird vorerst nicht abebben.

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