Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Hintergrund

Gremium zur Zwangsarbeit während der japanischen Kolonialherrschaft nimmt Arbeit auf

2022-07-09

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Ein öffentlich-privates Beratungsgremium, das sich mit der Zwangsarbeit von Koreanern während der japanischen Kolonialherrschaft befasst, hat seine Arbeit aufgenommen. 


Das Außenministerium veranstaltete am Montag die erste Sitzung unter Teilnahme von 12 Regierungsbeamten, Vertretern der Opfer der Zwangsarbeit, Journalisten und Experten des privaten Sektors.  


Laut dem Außenministerium sei man bei der Sitzung übereingekommen, vorrangig über die drei Verfahren zu diskutieren, zu denen das Oberste Gericht ein endgültiges Urteil gefällt hat. Momentan sind über 67 Fälle in Zusammenhang mit der von Japan verantworteten Zwangsarbeit bei einem Gericht anhängig, davon neun beim Obersten Gerichtshof. 


Verfahren, zu denen das Oberste Gericht bereits ein endgültiges Urteil gefällt hat, sind die Entschädigungsklagen gegen Nippon Steel und Mitsubishi Heavy Industries. Das Oberste Gericht in Seoul ordnete im Oktober und November 2018 an, dass diese beiden japanischen Konzerne ehemaligen koreanischen Zwangsarbeitern eine Entschädigung für nicht bezahlte Löhne und Ausbeutung zahlen sollen. Da sich die Unternehmen dem Urteil nicht fügten, entschied das Gericht, dass beschlagnahmte Vermögenswerte liquidiert werden, um Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter abzugelten. 


Die Forderung der Kläger, mit Nippon Steel und Mitsubishi direkt zu verhandeln, wurde von diesen Unternehmen wiederholt zurückgewiesen. 


Um das Problem auf diplomatischem Wege zu lösen, war unter anderem die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen worden, in den südkoreanische und japanische Unternehmen gemeinsam einzahlen sollen. Auch wurde erwogen, dass die südkoreanische Regierung sich daran beteiligt. Jedoch gestaltet sich die Suche nach einer Lösung, mit der sowohl die Opfer als auch Japan zufrieden wären, sehr schwierig. 


Zur Liquidierung der beschlagnahmten Vermögenswerte könnte es im Herbst kommen, sollte keine andere Lösung gefunden werden. 

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >