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Hintergrund

Südkorea erwägt Einspruch gegen Urteil im Lone Star-Fall

2022-09-03

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Die südkoreanische Regierung will überprüfen, gegen das Urteil einer internationalen Schiedsinstitution zur Entschädigungszahlung an den Private-Equity-Fonds Lone Star Einspruch einzulegen. 


Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) hatte zuvor geurteilt, dass die südkoreanische Regierung Lone Star 216,5 Millionen Dollar, etwa 4,6 Prozent der geforderten Summe, zahlen müsse. 


Lone Star hatte im November 2012 eine Investor-Staat-Streitschlichtung (ISD) beantragt. Die US-amerikanische Investmentgesellschaft behauptete, die Seouler Finanzdienstekommission habe die Genehmigung für die Veräußerung der Anteile von Lone Star an der Korea Exchange Bank (KEB) verweigert. Als eine Folge davon sei der Verkauf mehrere Jahre lang verschoben worden, was zu einem erheblichen Wertverlust der Anteile geführt habe.


Südkorea vertritt den Standpunkt, dass sich die Genehmigung verzögert habe, weil der Verdacht auf eine Aktienmanipulation durch Lone Star bestanden habe. Lone Star wird zudem vorgeworfen, spekulativ gehandelt zu haben. Das Unternehmen hatte 2003 einen Mehrheitsanteil der damals schwächelnden KEB zu einem Spottpreis gekauft und 2012 durch deren Verkauf an die Hana Financial Group sehr hohe Gewinne erzielt.


Das zuständige Schiedsgremium sah in der Verzögerung der Genehmigung durch Südkoreas Finanzbehörden bis zur Preissenkung bei der Veräußerung der Korea Exchange Bank durch Lone Star an die Hana Bank eine Verletzung des Investitionsschutzabkommens zwischen Südkorea und Belgien/Luxemburg. Südkorea habe nach diesem Abkommen gegen die Pflicht zur fairen und gleichen Behandlung verstoßen und sei daher zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. 


Eine der drei Schiedspersonen vertrat die Auffassung, die südkoreanische Regierung könne nicht zur Verantwortung gezogen werden, da der Grund für die Verzögerung darin liege, dass Lone Star bei der Zusammenlegung der KEB und KEB Credit Service, Aktienkurse manipuliert habe. 


Eine Streitpartei kann binnen 120 Tagen nach einem Schiedsurteil beim ICSID-Generalsekretär die Zurücknahme des Urteils beantragen. Bis zu einer neuen Entscheidung dauert es mindestens ein Jahr. Bis dahin wird die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt.

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