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Hintergrund

Verfassungsgericht beschließt Auflösung der UPP

2014-12-21

Nachrichten

Verfassungsgericht beschließt Auflösung der UPP
Das Verfassungsgericht hat am Freitag die Auflösung der linken Vereinten Progressiven Partei (UPP) beschlossen. Alle fünf Abgeordneten der UPP verlieren ihre Mandate.

Acht Richter hatten dafür gestimmt. Es gab nur eine Gegenstimme. Das Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass der Zweck und die Aktivitäten der Partei die demokratische Grundordnung verletzten. Primär habe sie mit Gewalt eine progressive Demokratie realisieren und im Endeffekt einen Sozialismus nach nordkoreanischem Vorbild herbeiführen wollen, hieß es.

Demzufolge habe die UPP eine konkrete Gefahr dargestellt, durch die der demokratischen Grundordnung realer Schaden zugefügt werden könnte. Zur Auflösung der Partei hieß es im Richterentscheid, dass dadurch die demokratische Ordnung geschützt werde. Der juristische Nutzen daraus sei weitaus größer als der Nachteil, der durch die Einschränkung der Freiheit von Parteiaktivitäten oder der teilweisen Einschränkung gewisser demokratischer Rechte entstehe. Um dafür zu sorgen, dass die Partei auch aufgelöst bleibt, werden auch den Abgeordneten die Mandate entzogen.

Die UPP wurde 2011 als Zusammenschluss von drei progressiven Parteien gegründet. Bei den Parlamentswahlen 2012 gewann sie 13 Mandate und feierte den bis dahin größten Erfolg einer linken Partei. Wegen des Verdachts, Verbindungen zu Nordkorea zu pflegen und Anweisungen vom kommunistischen Regime zu erhalten, hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Abgeordneten Lee Yeok-ki ermittelt. Dieser soll Leiter der sogenannnten Revolutionsorganisation gewesen sein, die Pläne für einen Umsturz der südkoreanischen Regierung im Fall eines Kriegsausbruchs schmiedete. Die Regierung hatte im November 2013 beim Verfassungsgericht beantragt, die Auflösung der UPP zu prüfen.

Die Meinungen zum Urteil des Verfassungsgerichts sind gemischt. Befürworter sagen, dass eine Partei, welche die Verfassung negiert, von der Verfassung nicht geschützt werden brauche. Andere wiederum behaupten, dass das Bestehen einer Partei von der Entscheidung der Bürger abhänge. Eine Auflösung durch das Verfassungsgericht sei eine Verletzung der Demokratie.

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