Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Lifestyle

Zum Erbrecht in Korea

#Sie fragen, wir antworten l 2017-11-11

Hörerecke

Q:Gibt es in Südkorea ein gesetzlich festgelegtes Erbrecht wie etwa in der BRD? Wenn ja, wie ist die Erbfolge festgelegt? Kann ein Berechtigter sein Recht einklagen?

A: Zunächst einmal ein pauschales JA auf die Frage, ob das Erbrecht festgelegt ist und ob die Möglichkeit der Einklage seines Erbrechts besteht. Für das Verfassen von Testamenten hilt: Ein Testament ist eigenhändig niederzuschreiben und mit Datum, Siegel und Unterschrift zu versehen, damit es rechtsgültig ist. Es kann aber auch als Tonbandaufnahme verfasst werden, wobei bei der mündlichen Aufzeichnung ein Zeuge anwesend sein muss. Familien- und Rufnamen des Testators sowie Datum der Aufzeichnung müssen vermerkt werden, alle Angaben müssen von einem Zeugen bestätigt werden. Ein öffentliches Testament ist in Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen einem Notar gegenüber mündlich zu erklären. Der Notar schreibt es dann nieder, liest es vor und lässt es von Testator und zwei Zeugen bestätigen und unterschreiben bzw. mit einem Namenssiegel versehen.

Auch geheime Testamente sind möglich. Dafür muss der Testator die Testamentsurkunde zwei Zeugen vorlegen, bevor er sie in einem Umschlag verschließt und versiegelt. Die Zeugen müssen auf dem Umschlag unterschreiben und auch das Datum muss notiert werden. Das Testament ist dann innerhalb von 5 Tagen bei einem Notar zu hinterlegen. Für Notistuationen ist auch ein mündliches Testament möglich.

Gibt es kein Testament mit speziellen Verfügungen, wird der überlebende Ehegatte, falls vorhanden, automatisch mit den Erben der ersten und zweiten Ordnung zum Erben berufen. Gibt es keine Erben der ersten und zweiten Rangordnung, ist der Ehepartner automatisch Alleinerbe. Aus der Erklärung geht schon hervor, dass es auch im koreanischen Erbrecht bei den gesetzlichen Erben eine Rangordnung gibt, wobei gilt: Die Erben der ranghöheren Ordnung schließen Erben niedrigerer Ordnungen aus. Erben einer Ordnung erben jeweils zu gleichen Teilen.

Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers in absteigender Linie, wobei – soweit das nicht anders ausdrücklich schriftlich festgelegt ist - nicht zwischen ehelichen, unehelichen und adoptierten Abkömmlingen differenziert wird. Ist einer der Erben bereits verstorben, rücken dessen Nachfahren automatisch in der Erbfolge nach.

Der überlebende Ehegatte erhält neben den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung, sprich den ehelichen Kindern, einen Anteil, der sich um die Hälfte des Anteils, welcher einem der Erben zustehen würde, erhöht. Bei den Erben der zweiten Ordnung handelt es sich um die Verwandten des Erblassers in aufsteigender Linie. Erben der dritten Ordnung wären die Geschwister des Erblassers. Seitenverwandte bis zum 4. Grad sind die gesetzlichen Erben der vierten Ordnung.

Übrigens ist historisch gesehen mit Blick auf das koreanische Erbrecht interessant, dass im einfachen Volk seit dem Goryeo-Reich, das von 918-1392 existierte, das Erbe unter männlichen und weiblichen Sprösslingen zu gleichen Teilen aufgeteilt wurde. In den adligen Yangban-Kreisen wurde allerdings der älteste Sohn, der die aufwändigen und kostspieligen Ahnenverehrungszeremonien durchzuführen hatte, bevorzugt.
Dass im alten Korea vor dem 1392 anzusetzenden Joseon-Reich und vor der Verabsolutierung des Konfuzianismus als herrschender Staatsideologie auch Frauen erbberechtigt waren, dürfte wohl damit zusammenhängen, dass nach den traditionellen Heiratsbräuchen früher der Ehemann zunächst für einige Jahre in das Haus der Ehefrau und Schwiegereltern zog und dort mitarbeitete. Erst wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus waren, zog das Paar in den Haushalt der Familie des Mannes.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >