Adoptionen von Kindern sollen in Südkorea bald staatlicher Verantwortung unterliegen.
Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt am Donnerstag treten das überarbeitete Sondergesetz über Inlandsadoptionen und ein neues Gesetz über internationale Adoptionen am Samstag in Kraft.
Im Mittelpunkt beider Gesetze steht der Aufbau eines öffentlichen Adoptionssystems. Adoptionsverfahren, die bisher komplett von privaten Adoptionsvermittlungsstellen durchgeführt wurden, übernehmen künftig der Staat und Gebietskörperschaften.
Lokale Verwaltungen sollen darüber entscheiden, welche Kinder zur Adoption freigegeben werden und Verantwortung für ihren Schutz übernehmen. Das Nationale Zentrum für Kinderrechte wird für die Entgegennahme von Adoptionsbewerbungen und die Vorbereitung von angehenden Adoptiveltern auf ihre Rolle zuständig sein. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird die Eignung potenzieller Adoptiveltern überprüfen.
Nach einer Adoption werden eine vom Gesundheitsministerium beauftragte Institution und die zuständige lokale Verwaltung ein Jahr lang Berichte vom Adoptivland über Fortschritte bei der Eingewöhnung des Adoptivkindes erhalten.
Internationale Adoptionen sind nach dem Haager Adoptionsübereinkommen nur dann zulässig, wenn die Maßnahme für schutzbedürftige Kinder, für die in Südkorea keine Adoptiveltern gefunden werden konnten, im besten Interesse ist.
Das Ministerium teilte mit, dass die Neuregelungen für die Gewährleistung der Sicherheit von Adoptivkindern und die Verbesserung deren Rechte gedacht seien. Sie seien von großer Bedeutung, weil es sich um die Umsetzung des Haager Adoptionsabkommens handele.