Das südkoreanische Gericht hat die Entlassung des ehemaligen Intendanten von KBS, Jung Yun-joo, für nichtig erklärt.
Das Seouler Verwaltungsgericht gab dem Antrag des Anklägers Jung statt. Jung seien zwar Fehler beim Management zuzuschreiben. Dies reiche jedoch nicht als Grund für die Entlassung des Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt aus. Darüber hinaus sei der Vorgang der Entlassung nicht völlig rechtens gewesen. Das Gericht wies jedoch den Antrag Jungs zurück, die Wirksamkeit der Entlassung aufzuheben, bis ein endgültiges Gerichtsurteil gefällt wird.
Der nationale Rechnungshof hatte im Jahre 2008 Jung vorgeworfen, durch eine Fehlentscheidung Verluste in Milliardenhöhe verursacht zu haben. Der Rechnungshof reichte daraufhin dem Gouverneursrat von KBS einen Entlassungsantrag ein, der angenommen wurde. Kritiker warfen den Verantwortlichen vor, eine politische Entscheidung getroffen zu haben. Die Regierung um Präsident Lee Myung-bak habe nach dem Amtsantritt Jung durch eine Person aus ihrem Lager ersetzen wollen, hieß es.