13 adoptierte Koreaner haben die südkoreanische Staatsbürgerschaft erhalten.
Wie das Justizministerium in Seoul mitteilte, sind sie die ersten Nutznießer des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes unter den ins Ausland adoptierten Landsleuten. Ihnen ist es nun möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen.
Das neue Gesetz erlaubt ab Januar dieses Jahres unter anderem Auslandskoreanern, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Voraussetzung ist aber eine eidesstattliche Erklärung, wonach sie in Südkorea keinen Gebrauch von dem ausländischen Pass machen werden.