Ein südkoreanisches Gericht hat eine koreanischstämmige Chinesin, die in China nordkoreanischen Flüchtlingen geholfen hatte, nicht als Asylantin anerkannt.
Laut dem Oberen Gericht in Seoul sei es rechtmäßig, dass das Seouler Einwanderungsbüro den Asylantrag der 39-Jährigen mit Nachnamen Lee abgelehnt hatte.
Die Klägerin war illegal in Südkorea eingereist, nachdem ihre Hilfsaktivitäten für rund 20 nordkoreanische Flüchtlinge auf Bitte eines Vermittlers von 2010 bis 2011 von der chinesischen Polizei aufgedeckt worden waren. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt worden war, klagte sie vor Gericht.
In der Begründung teilte das Gericht mit, es sei kaum davon auszugehen, dass Lee nur aufgrund ihrer politischen Überzeugung dem Vermittler für Flüchtlinge geholfen hatte. Daher könne ihre eventuelle Bestrafung nach chinesischen Gesetzen nicht als politische Verfolgung angesehen werden.