Eine Novelle zum Zivilrecht ist am heutigen Montag in Kraft getreten.
Nach dem neuen Gesetz beginnt die Volljährigkeit mit 19 Jahren. Vorher lag das Mündigkeitsalter bei 20 Jahren.
Wer das Mündigkeitsalter erreicht, ist zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt, darunter der Abschluss von Verträgen und der Besitz einer Kreditkarte.
Gemäß der Novelle muss für jede Adoption eines Minderjährigen die Erlaubnis des Familiengerichts eingeholt werden. Bisher galt die Regelung lediglich für Kinder, die von einer Adoptionsagentur betreut werden.
Sollte der einzige Erziehungsberechtigte sterben, muss das zuständige Familiengericht einen neuen Erziehungsberechtigten bestimmen.
Die umstrittenen Regelungen für Entmündigte und Quasi-Entmündigte wurden abgeschafft. Stattdessen wurde die Vormundschaft für Erwachsene eingeführt, bei der unter anderem ein Rechtsanwalt die rechtliche Vertretung wahrnimmt.