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Nationales

Oberstes Gericht erkennt Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht an

Write: 2013-07-10 13:29:32Update: 2013-07-10 14:41:44

Oberstes Gericht erkennt Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht an

Der Oberste Gerichtshof hat die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkannt.

Das Gericht bestätigte eine Gefängnisstrafe für einen 21-jährigen Mann mit Nachnamen Choi.

Choi hatte mit dem Verweis auf die religiöse Überzeugung den Wehrdienst verweigert und war deshalb angeklagt worden. Von einer Vorinstanz war er zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.

In der Begründung hieß es, das Verfassungsgericht habe im Zusammenhang mit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen entschieden, dass Artikel 88 (1) des Wehrdienstgesetzes zur Bestrafung der Wehrdienstverweigerung nicht verfassungswidrig sei.

Der Oberste Gerichtshof habe früher ebenfalls festgestellt, dass die Verweigerung aus Gewissensgründen nicht zu den gerechtfertigten Gründen zähle, die eine Ausnahme rechtfertigten, hieß es weiter.

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