Das Höhere Gericht in Seoul hat am Mittwoch geurteilt, dass ein japanischer Stahlhersteller für eine Entschädigung von Koreanern verantwortlich sei, die während der Kolonialherrschaft zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden.
Das Gericht stimmte teilweise zu Gunsten der vier südkoreanischen Opfer, die auf eine Entschädigung für Zwangsarbeit bei Nippon Steel geklagt hatten.
Jeder der Geschädigten, darunter ein 90-Jähriger, fordert 100 Millionen Won, etwa 89.000 Dollar. Sie seien von einem Vermittler des Stahlherstellers betrogen worden und in die Zwangsarbeit geraten. Auch sei ihnen zustehender Lohn nicht ausbezahlt worden.
Im ersten und zweiten Gerichtsverfahren waren ihre Forderungen noch zurückgewiesen worden, da sich das heutige Nippon Steel von der damals für die unrechtmäßigen Handlungen verantwortlichen Organisation unterschiede. Auch habe das Nachfolgeunternehmen die Verbindlichkeiten nicht übernommen. Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass ein Urteil gegen japanische Unternehmen auch für Unternehmen in Südkorea Gültigkeit hätte, deren Vorläufer einst Zwangsarbeiter beschäftigten.
Im Mai letzten Jahres hatte der Oberste Gerichtshof das Urteil der unteren Instanz aufgehoben und den Fall an das Oberste Gericht in Seoul überwiesen.
Der Oberste Gerichtshof hatte erklärt, dass die Forderungen von Privatpersonen weiterhin Gültigkeit hätten. Sie fielen nicht unter das 1965 zwischen den Regierungen geschlossene Normalisierungsabkommen, in dem Südkorea Entschädigungen zugesprochen bekam und dafür auf weitere Forderungen in der Zukunft verzichtet hatte.