Die rechtlichen Einschränkungen bei Treffen zwischen einem verurteilten Häftling und einem Rechtsanwalt sind als verfassungswidrig verurteilt worden.
Wie das Verfassungsgericht urteilte, verletze die gesetzliche Regelung die Grundrechte der verurteilten Häftlinge.
Nach der Klage eines Bürgers mit Nachnamen Suh haben sieben Verfassungsrichter die Regelung als verfassungswidrig verurteilt. Zwei Richter bewerteten sie als verfassungskonform.
Die als verfassungswidrig verurteilte Gesetzesregelung gilt bis auf Weiteres weiter. Das Verfassungsgericht hat jedoch beschlossen, dass das entsprechende Gesetz bis Ende Juli nächstes Jahres revidiert werden soll. Selbst wenn die Regelung nicht revidiert wird, verliert diese im August nächsten Jahres ihre Gültigkeit.