Das Justizministerium will die Bedingungen für die Ausstellung eines Heiratsvisums für ausländische Ehepartnerinnen und -partner verschärfen.
Hintergrund sind gesellschaftliche Probleme, die mit internationalen Ehen verbunden sind, darunter häusliche Gewalt.
Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, sollen Ausländer ab April über grundlegende Koreanisch-Kenntnisse zur Kommunikation verfügen, um eine Aufenthaltserlaubnis wegen der Eheschließung mit einem Koreaner oder einer Koreanerin zu erhalten. Hierfür soll man die Koreanisch-Sprachprüfung TOPIK der Stufe 1 bestanden oder einen Koreanisch-Sprachkurs für Anfänger an einem vom Justizminister anerkannten Bildungsinstitut besucht haben.
Koreaner, die ihre ausländische Ehepartnerin- oder den -partner einladen wollen, müssen mindestens 14,79 Millionen Won oder 13.740 Dollar im Jahr verdienen.