Die Regierung will Maßnahmen zur Flexibilisierung des Beginns und der Höhe der Altersrente treffen.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales teilte mit, dass eine entsprechende Novelle zum Rentengesetz im vergangenen Jahr im Parlament vorgelegt worden sei.
Das Gesetz sieht vor, dass Rentner nur einen Teil ihrer öffentlichen Altersrente empfangen und bis zu 90 Prozent zu einem späteren Zeitpunkt beziehen können. In diesem Fall soll die Rentensumme jährlich um 7,2 Prozent und insgesamt um bis zu 36 Prozent steigen.
Wer die Altersrente dagegen bereits vor dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters erhalten will, darf die frühzeitig zu beziehende Summe festlegen. Dabei liegt die Obergrenze bei 90 Prozent der gesamten Rentensumme.
Ein über zehn Jahre Versicherter darf ab fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter Altersrente beanspruchen, sollte er nach dem Eintritt in den Ruhestand kein Einkommen mehr haben. Die Rentensumme wird jedoch um 30 Prozent gekürzt.