Das Oberste Gericht hat die Entlassung des Stammzellenforschers Hwang Woo-suk aus dem Hochschuldienst an der Seoul Nationaluniversität als angemessen eingestuft.
Damit wies das Gericht das Urteil der Berufungsinstanz, nach dem die Aberkennung von Hwangs Professur eine übermäßig harte Entscheidung gewesen sein soll, zurück.
In dem Gerichtsverfahren, in dem der ehemalige Professor Hwang die Universität zur Rücknahme ihrer Entscheidung aufforderte, hatte das Gericht der ersten Instanz zugunsten der Universität geurteilt. Das Berufungsgericht entschied jedoch, dass die Strafe zu hart sei, zumal der Sachverhalt des Skandals um die Fälschungen von Hwangs Abhandlungen nicht vollständig aufgeklärt worden sei.
Der Stammzellenforscher Hwang wurde im April 2006 von der Universität entlassen, als sich seine Abhandlungen für die Fachzeitschrift "Science" zwischen 2004 und 2005 als Fälschungen herausstellten.