Ein in Japan ansässiger Koreaner ist erst nach 30 Jahren vom Spionagevorwurf freigesprochen worden.
Der Oberste Gerichtshof in Seoul bestätigte den Freispruch der Vorinstanz für einen Mann mit Nachnamen Park im Wiederaufnahmeverfahren.
Die Aussagen, die man in einem Zustand eines illegalen Gewahrsams und unter Folterhandlungen mache, hätten keine Beweiskraft, steht in der Begründung.
Park wurde in Japan geboren und kam zum Studium an der Seoul Nationaluniversität nach Südkorea. Er wurde von Ermittlern des Sicherheitskommandos der Streitkräfte festgenommen und 23 Tage lang geprügelt und Stromfolter ausgesetzt. Er sagte schließlich aus, im Auftrag der pronordkoreanischen Koreanergemeinde in Japan Spionageaktivitäten durchgeführt zu haben, und wurde 1983 zu 15 Jahren Haft verurteilt.