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Nationales

Gericht fordert Entschädigung für Zwangsarbeiter auch ohne objektive Beweise

Write: 2014-03-05 10:38:40Update: 2014-03-05 15:06:55

Gericht fordert Entschädigung für Zwangsarbeiter auch ohne objektive Beweise

Laut einem Gerichtsurteil kann einem Opfer der Zwangsarbeit unter der japanischen Kolonialherrschaft auch dann eine Entschädigung gezahlt werden, wenn keine objektiven Beweismittel vorliegen.

Das Verwaltungsgericht Seoul urteilte heute zugunsten der Hinterbliebenen eines ehemaligen Zwangsarbeiters mit Nachnamen Yang. Diese verklagten den staatlichen Ausschuss für die Unterstützung der Opfer der Zwangsrekrutierung.

Yang war 1940 im japanischen Osaka zur Zwangsarbeit verschleppt worden. Nach der Befreiung Koreas war er nach Südkorea zurückgekehrt und 1978 gestorben. Das Komitee erkannte Kang 2011 als Opfer der Zwangsrekrutierung an.

Yangs Hinterbliebene beantragten eine Abfindung, da er sich während der Zwangsarbeit am Rücken verletzt habe. Der Ausschuss wies den Antrag jedoch ab mit dem Hinweis, dass keine objektiven Beweise hierfür vorlägen.

Man könne aber davon ausgehen, dass Yang sich während der Zwangsarbeit am Rücken verletzt habe, hieß es im aktuellen Urteilsspruch. Angesichts der damaligen Situation und der Tatsache, dass Yang bereits vor über 30 Jahren gestorben sei, sei es de facto unmöglich, heute noch objektive Beweise vorzulegen.

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