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Nationales

Erzwungenes Ausscheiden aus Öffentlichem Dienst für Kandidatur um Parlamentssitz verfassungsgemäß

Write: 2014-03-31 15:13:46Update: 2014-03-31 15:28:48

Erzwungenes Ausscheiden aus Öffentlichem Dienst für Kandidatur um Parlamentssitz verfassungsgemäß

Das Verfassungsgericht hat die Klausel im Wahlgesetz bekräftigt, nach der Öffentlich Bedienstete ihren Posten aufgeben müssen, wenn sie sich um ein politisches Amt bewerben.

Ein Bediensteter der Provinz Süd-Chungcheong hatte geklagt, weil er durch Klausel 53 des Gesetzes für Wahlbeamte seine Rechte als Öffentlich Bediensteter und der freien Arbeitswahl beeinträchtigt sieht.

Er habe im April 2013 wegen der Belastungen, die aus einer Aufgabe seiner Stelle resultierten, auf eine Kandidatur für einen Sitz im Provinzparlament verzichtet.

Laut dem Gericht garantiere Klausel 53 die Fairness der Wahl, damit Öffentlich Bedienstete ihre Macht im Wahlkampf nicht missbrauchen können. Auch würde die Klausel die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes und Beamten nicht bei der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen, hieß es.

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