Krebskranke haben einen langwierigen Rechtsstreit gegen einen Tabakhersteller endgültig verloren.
Der Oberste Gerichtshof urteilte in den vor 15 Jahren eingereichten zwei Schadenersatzklagen von Lungenkrebspatieten und deren Familien gegen den einheimischen Tabakhersteller KT&G und den Staat zuungunsten der Klägerseite. Damit bestätigte das Gericht das Urteil der Vorinstanz.
Bei den Klägern, die an Adenokarzinom erkrankt sind, lasse sich der direkte Zusammenhang zwischen dem Rauchen und den Krebserkrankungen nicht eindeutig nachweisen, hieß es im Urteilspruch. Bei vier anderen Klägern, die an Plattenepithelkarzinom erkrankt sind, sei die entsprechende Korrelation bereits in der Berufungsinstanz anerkannt worden.
Auch wenn ein Zusammenhang zwischen dem Tabakkonsum und Krebserkrankungen angenommen würde, sei es die Entscheidung der Kläger gewesen, im Bewusstsein der gesundheitsschädigenden Wirkungen dennoch zu rauchen. Daher könne der Tabakhersteller kaum für die Erkrankung verantwortlich gemacht werden, hieß es weiter.
Das Gericht erster Instanz hatte 2007 zuungunsten der Kläger geurteilt. Auch in zweiter Instanz verloren die Kläger 2011 den Streit. Bisher wurden in Südkorea vier Tabakklagen eingereicht, alle Kläger gingen leer aus.