Das Verfassungsgericht entscheidet heute, ob die sogenannte Shutdown-Regelung verfassungswidrig ist.
Die Regelung verbietet Jugendlichen unter 16 Jahren zwischen Mitternacht und 6 Uhr den Zugang zu Online-Spielen.
Das Verfassungsgericht teilte mit, um 14 Uhr ein Urteil zu fällen, ob Artikel 23 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes gegen die Verfassung verstieße.
Eine Bürgergruppe und Spieleunternehmen hatten eine Verfassungsklage wegen der Regelung eingereicht. Diese verletze das Grundrecht der Jugendlichen auf ein Streben nach Glück, zudem sei deren Wirksamkeit fraglich, behaupteten die Kläger.