Das gemeinsame Ermittlungsteam von Polizei und Staatsanwaltschaft will gegen die Küstenwache wegen einer möglicherweise unangemessenen Reaktion auf die Fährkatastrophe in der Anfangsphase offenbar bald Ermittlungen einleiten.
Im Mittelpunkt soll stehen, dass die Küstenwache in den ersten wichtigen Minuten, der sogenannten goldenen Stunde, nicht ins Schiff vorgedrungen war und damit die Opferzahlen nicht auf ein Miminum reduzieren konnte.
Es wurde enthüllt, dass die Küstenwache die Anweisung von oben, Fahrgäste zum Verlassen des Schiffs zu bewegen, nicht befolgt hatte. Sie rettete lediglich Besatzungsmitglieder und Fährgäste, die ins Wasser gesprungen waren oder nach außen gelangen wollten, und versuchte nicht, ins Innere der Fähre zu gelangen.
Zudem wurde festgestellt, dass die Sicherheitsüberprüfung der Rettungsausrüstung an Bord der Unglücksfähre nicht ausreichend gewesen war.