Nationales
Gericht: Disziplinarmaßnahmen gegen Geistliche kein Streitgegenstand vor Gericht
Write: 2014-05-13 10:31:45 / Update: 2014-05-13 16:47:01
Nach Auffassung eines Gerichts fallen Disziplinarmaßnahmen gegen einen Geistlichen durch eine Religionsorganisation nicht in den Bereich der Rechtsprechung.
Mit der Begründung wies das Obere Gericht in Seoul die Klage eines früheren katholischen Priesters mit Nachnamen Kim gegen das Erzbistum Seoul ab und bestätigte damit das Urteil in erster Instanz.
Kim war Priester in einer Kirche in Seoul gewesen, wurde jedoch wegen Unterschlagung seines Amtes enthoben. Anschließend klagte er gegen seine Entlassung und für eine Lohnfortzahlung.
Den Religionsverbänden solle bei deren Organisation und Betrieb in höchstem Maße Autnomie garantiert werden, hieß es im Urteilsspruch. Die Entscheidung über eine Entlassung und die Zahlung der Besoldung hänge von der Auslegung der Religionsdoktrin ab und sei kein Gegenstand eines Gerichtsurteils.
Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde festgestellt, dass Kim Kirchengelder von mehr als 70 Millionen Won oder 68.400 Dollar unterschlagen habe. Hierfür wurde er in erster Instanz zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
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