Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag eine öffentliche Verhandlung über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Sondergesetzes zur Prostitution eröffnet.
Im Mittelpunkt steht, ob die Regelung zur Bestrafung von Sexarbeiterinnen verfassungswidrig ist. Demnach droht einer Prostituierten eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu drei Millionen Won oder 2.740 Dollar.
Bezüglich einer möglichen Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sagten Vertreter von Sexarbeiterinnen, dass die Bestrafung durch den Staat wegen persönlicher sexueller Entscheidungen eine übermäßige Einmischung darstelle. Dagegen betonten Vertreter der Regierung, dass ein Sexgeschäft angesichts schädlicher Folgen für die Gesellschaft über die Privatsphäre hinausgehe.
Hinsichtlich der Effektivität des Sondergesetzes unterstrich die Seite der Sexarbeiterinnen Nebenwirkungen wie die Verbreitung von verborgenen Sexgeschäften. Dagegen wies die Regierungsseite auf positive Einflüsse hin.
Vor der Verhandlung forderten rund zehn Sexarbeiterinnen auf einer Pressekonferenz die Abschaffung des Sondergesetzes und reichten dem Verfassungsgericht eine Petition im Namen von 880 Prostituierten ein.
Das Verfassungsgericht will noch dieses Jahr über eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes entscheiden.