Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Nationales

Verbot von Besitz von für Feind nützlichen Dokumenten ist verfassungskonform

Write: 2015-05-04 08:49:07Update: 2015-05-04 16:33:00

Verbot von Besitz von für Feind nützlichen Dokumenten ist verfassungskonform

Laut dem Verfassungsgericht ist das Verbot der sogenannten für den Feind nützlichen Aktivitäten, und des Besitzes solcher Dokumente verfassungskonform.

Das Verfassungsgericht befand in zwei relevanten Klagen, dass entsprechende Regelungen des nationalen Sicherheitsgesetzes die Grundrechte gemäß der Verfassung nicht verletzten.

Die Bestrafung der für den Feind nützlichen Aktivitäten gemäß dem Sicherheitsgesetz diene dazu, Unruhen durch eine anti-staatliche Organisation oder deren Anhänger in der Gesellschaft zu verhindern und durch die Abwendung eines Umsturzversuches die Sicherheit des Staates sowie das Leben und die Freiheit der Bürger zu schützen.

Bezüglich der Regelung zur Bestrafung des Beitritts zu einer für den Feind nützlichen Organisation hieß es, dass diese angesichts der strikten Anwendungskriterien kaum für die Unterdrückung von Aktivitäten politischer Organisationen missbraucht werden könne.

Die Regelung zum Verbot des Besitzes von anti-staatlichen Dokumenten oder Bildern sei nötig, da elektronische Dokumente in Echtzeit an viele Menschen verbreitet werden könnten, hieß es weiter.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >