Maskierten Demonstranten wird künftig eine Nebenstrafe drohen, sollten sie illegale Kundgebungen geplant und durchgeführt haben.
Das beschloss die Kommission für Strafzumessung des Obersten Gerichtshofs am Montag.
Die Kommission beschloss, dass maskierte Demonstranten zusätzlich bestraft werden, sollte nachgewiesen werden, dass sie illegale Kundgebungen von langer Hand geplant haben. Über die Härte der Nebenstrafe soll der Richter entscheiden. Bei einer unbeabsichtigten illegalen Demonstration droht keine Nebenstrafe.
Die Diskussionen über härtere Strafen für maskierte Demonstranten wurden eingeleitet, nachdem solche Teilnehmer bei einer Großkundgebung im vergangenen November gegen Polizisten tätlich geworden waren.
Die Kommission will den Entwurf nach dem Anhören von Meinungen des Justizministeriums und der Nationalversammlung endgültig festlegen.