Eine gesetzliche Regelung über die Abschaffung des juristischen Staatsexamens ist verfassungskonform.
Das Verfassungsgericht befand am Donnerstag Artikel 1 im Anhang zum Gesetz über die Rechtsanwaltsprüfung für verfassungskonform, in dem die Abschaffung des Staatsexamens zum 31. Dezember 2017 festgelegt ist. Fünf Richter teilten die Ansicht, während vier weitere dagegen waren.
Die Abschaffung des juristischen Staatsexamens und die Einführung von Law Schools sowie einer Rechtsanwaltsprüfung seien die Ergebnisse einer Justizreform, die fast alle Interessenvertreter nach langen Diskussionen erzielt hätten. Die parallele Durchführung des Staatsexamens widerspreche dem grundlegenden Ziel der Justizreform, hieß es im Urteil.
Bei der Einführung des Law School-Systems sei eine Schonfrist von acht Jahren für diejenigen eingeräumt worden, die sich auf das Staatsexamen vorbereitet hätten. Daher werde nicht von einer Verletzung der Berufsfreiheit ausgegangen, hieß es weiter.
Es waren mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Anhang des Gesetzes über die Rechtsanwaltsprüfung eingereicht worden. Die Kläger behaupteten, dass damit unter anderem das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichheit und die Berufsfreiheit verletzt würden.