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Nationales

Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstmals in Berufungsinstanz freigesprochen

Write: 2016-10-18 13:26:38Update: 2016-10-18 15:11:54

Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstmals in Berufungsinstanz freigesprochen

In Südkorea sind Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstmals in der Berufungsinstanz freigesprochen worden.

Ein Gericht in Gwangju sprach am Dienstag einen Mann, der wegen seines Glaubens den Wehrdienst verweigert hatte, vom Vorwurf der Verletzung des Wehrdienstgesetzes frei. Damit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und das Urteil in der ersten Instanz bestätigt.

Zudem wurden zwei weitere wegen desselben Vorwurfs Angeklagte freigesprochen. In der ersten Instanz waren sie zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.

Die Richter gingen im Urteilsspruch davon aus, dass sie wegen der religiösen Überzeugung und ihres Gewissens den Wehrdienst verweigern. Das religiöse und persönliche Gewissen zählten zu den in der Verfassung garantierten Rechten, diese könnten nicht mit strafrechtlicher Bestrafung eingeschränkt werden. Zugleich wurde die Notwendigkeit der Einführung eines Ersatzdienstes unterstrichen.

Seit 2006 haben über 5.700 Männer aus religiösen Gründen den Wehrdienst verweigert. Drei verurteilte Wehrdienstverweigerer reichten letztes Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein, eine Entscheidung des Verfassungsgerichts wird voraussichtlich bald gefällt.

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