Eine aus Japan nach Korea zurückgeschaffte buddhistische Statue kann voraussichtlich für eine Weile nicht dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden.
Es handelt sich um eine Statue der sitzenden Guanyin, die vor fünf Jahren in Japan gestohlen und nach Südkorea gebracht wurde. Das Bezirksgericht in Daejeon urteilte Ende Januar, dass die Statue dem vermutlich ursprünglichen Eigentümer, dem Tempel Buseok in Seosan, zurückgegeben werden müsse. Grund sei, dass die vermutlich im Jahr 1330 dort gefertigte Statue sehr wahrscheinlich geplündert und nach Japan gebracht worden sei.
Jedoch billigte ein anderes Richtergremium des Gerichts am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft auf den Stopp der Zwangsvollstreckung. Sie beantragte die Maßnahme, da in der Berufungsinstanz oder vor dem Obersten Gerichtshof ein anderes Urteil gefällt werden könnte.
Es wird spekuliert, dass bei dieser Entscheidung der Protest der japanischen Regierung und ein diplomatischer Konflikt berücksichtigt wurden.