Ein Gericht hat gefordert, die Entscheidung für die Verlängerung der Laufzeit des Atomreaktors Wolsong 1 zu annullieren.
Das Verwaltungsgericht in Seoul urteilte am Dienstag damit zum Teil zugunsten der Kläger.
Die Kommission für Nuklearsicherheit hatte 2015 die Laufzeit des Reaktors in Gyeongju um zehn Jahre verlängert. Daraufhin reichten 2.167 Bürger, darunter Einwohner in der Umgebung, eine Klage gegen die Kommission ein, da die Entscheidung rechtswidrig sei.
Das Richtergremium befand, dass die Diskussionen und Entscheidung über einen Weiterbetrieb des Reaktors nicht rechtmäßig verlaufen seien. Die Zusammensetzung der Kommission sei außerdem problematisch gewesen, da zwei Mitglieder trotz fehlender Eignung an der Entscheidung beteiligt gewesen seien, hieß es.
Da die Gründe für die Rechtmäßigkeit jedoch kaum objektiv eindeutig seien, könne die Verlängerungsverfügung nicht als ungültig betrachtet werden, begründete das Gericht sein Urteil für die Annullierung.
Die Kommission will in die Berufung gehen und den Reaktor weiter betreiben, bis eine Entscheidung im Berufungsverfahren gefällt wurde.