Ab dem heutigen Dienstag ist eine Änderung von Einwohnermeldenummern möglich.
Das Innenministerium gab bekannt, dass ab heute eine entsprechende Durchführungsverordnung zum Einwohnermeldegesetz gelte.
Von der neuen Regelung können diejenigen profitieren, die wegen durchgesickerter Einwohnermeldenummern Schäden erlitten haben oder erleiden könnten.
Sollte man eine Änderung beantragen und Beweise vorlegen, fällt der zuständige Ausschuss nach einer Überprüfung seine Entscheidung. Sollte die Maßnahme für die Verheimlichung von Vorstrafen, die Umgehung einer gesetzlichen Verantwortung oder die Verhinderung von Ermittlungen oder eines Gerichtsverfahrens gedacht sein, kann der Antrag zurückgewiesen werden.
Von den 13-stelligen Ziffern werden die Zahlen, die das Geburtsdatum und das Geschlecht angeben, unverändert bleiben.