Ein neues Gesetz zur psychischen Gesundheit ist am heutigen Dienstag in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht deutlich verschärfte Bedingungen für die Einweisung von psychisch Kranken ins Krankenhaus vor. Demnach wird erwartet, dass etwa 13.000 psychisch Kranke, die zwangsweise eingewiesen worden waren, entlassen werden.
Für rund 7.000 von ihnen ist jedoch eine stationäre Behandlung unerlässlich. Die vorhandenen Kapazitäten reichen jedoch nur für 2.000 Patienten aus.
Für eine Zwangseinweisung ist nun eine Zustimmung von zwei Psychiatern unbedingt erforderlich. Die Personalaufstockung für die entsprechende Überprüfung kommt jedoch nicht voran.
Das Nationale Zentrum für psychische Gesundheit hatte vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 16 Stellen von für die Beurteilung zuständigen Fachärzten ausgeschrieben. Jedoch hatten sich lediglich neun Personen beworben.