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Nationales

Transport von lebendem Geflügel in Bereiche außerhalb von Vogelgrippe-Gebieten verboten

Write: 2017-06-08 09:05:21Update: 2017-06-08 15:07:31

Transport von lebendem Geflügel in Bereiche außerhalb von Vogelgrippe-Gebieten verboten

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe ist es ab dem heutigen Donnerstag verboten, lebendes Geflügel aus einer von der Geflügelpest betroffenen Region wegzutransportieren.

Die Maßnahme gilt für die Provinzen Jeolla und Jeju sowie Paju in Gyeonggi, Yangsan in Süd-Gyeongsang, Gisang in Busan und Ulsan, wo die hochpathogene Vogelgrippe ausbrach. Bisher wurde landesweit in 21 Zuchtbetrieben die Vogelgrippe bestätigt.

Demnach wurde ein Regierungsbehörden übergreifendes zentrales Hauptquartier zum Unfallmanagement in Betrieb gesetzt. Die höchste Stufe der Vogelgrippe-Warnung gilt weiter.

Die Gesundheitsbehörden teilten mit, dass bisher kein Fall der Übertragung des derzeit grassierenden Vogelgrippevirus H5N8 auf Menschen gemeldet worden sei. Sie verschärften jedoch Maßnahmen zur Vorbeugung solcher Fälle, darunter die Impfung von Personen, die an der Keulung beteiligt waren, und von Mitarbeitern der betroffenen Farmen gegen Viren.

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